Peter Frey von PayTechLaw erklärt die Position der European Banking Authority (EBA) zur Überarbeitung von Begriffsdefinitionen mit Hinblick auf die PSD3.

Zeitmarken: Road to PSD3 – Diese Definitionen sollen geschärft werden

  • 1:01 – Gibt es auch Ausnahmen von der Regulierung?
  • 2:44 – Unklare Begrifflichkeiten: Welche Begriffsdefinitionen (Zahlungskonten, E-Geld-Konten etc.) werden wohl geschärft?
  • 4:45 – Ist ein Mobiltelefon ein Zahlungsinstrument oder ein Authentifizierungsgerät?
  • 5:49 – Wird die EBA Anforderungen an die Aufsicht überarbeiten?

Letzte Woche behandelten wir in unserer Mini-Serie „Road to PSD3“ die Position der EBA zu Zahlungsdienstleistern

Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.

Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).

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