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Nach Parlamentsbeschluss: So geht es beim Digitalen Euro weiter

Der Digitale Euro hat im EU-Parlament eine wichtige Hürde genommen. Bald verhandeln Abgeordnete und die EU-Staaten um die letzten Details – einige haben Sprengkraft.

Nach Parlamentsbeschluss: So geht es beim Digitalen Euro weiter

Gesetzgebungsprozesse können in der Europäischen Union ganz schön lange dauern. Schon bevor die EU-Kommission einen Entwurf vorlegt, konsultiert sie häufig Experten, Verbände und NGOs. Erst danach macht sie ihren formellen Vorschlag für eine Verordnung (muss von Mitgliedsstaaten so umgesetzt werden) oder Richtlinie (müssen Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht integrieren und haben dabei ein bisschen Spielraum). 

Vorbei ist es damit aber noch lange nicht, denn erst jetzt beginnen intensive Verhandlungen um jeden Passus. Sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union müssen ihre Position dazu festlegen, schon das kann Monate dauern. Und dann verhandeln nochmal alle gemeinsam die finale Fassung. Wie also ist bei all dem der Stand beim Digitalen Euro? Um den Überblick zu behalten, gibt es hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie ist der Gesetzgebungsstand beim Digitalen Euro? 

Nachdem sich am Dienstag die EU-Parlamentarier des Wirtschafts- und Währungsausschusses (Econ) über ihre Variante der Verordnung über den digitalen Euro geeinigt haben, biegt das ganze politische Prozedere nun auf die Zielgerade ein. Selbst für EU-Maßstäbe dauerte das Vorhaben recht lange. Ihren ersten Gesetzesvorschlag legte die EU-Kommission bereits Ende Juni 2023 vor. Die Mitgliedsstaaten legten ihre Position dazu im Dezember vergangenen Jahres fest und nun, also fast drei Jahre später, sind auch die Parlamentarier soweit. 

Dafür könnte es nun recht schnell gehen. Das große EU-Parlament wird noch einmal über die im Ausschuss beschlossene Position abstimmen, doch das gilt als Formsache. Noch im Juli sollen die Verhandlungen über die finale Fassung beginnen. Bis Ende des Jahres wollen alle Seiten damit fertig sein. Damit könnte es das Eurosystem schaffen, den Digitalen Euro 2029 herauszugeben. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte schließlich angekündigt, noch gut zweieinhalb Jahre zu brauchen, wenn sie das finale Go der Politik bekommt. 

Worauf haben sich die Parlamentarier beim Digitalen Euro geeinigt? 

Tatsächlich war lange Zeit unklar, ob sich die Abgeordneten für einen Digitalen Euro aussprechen, der sich offline und auch online nutzen lässt. In der zentralen Frage waren offenbar vor allem die europäischen Konservativen (EVP) zerstritten. Dabei hängt daran ziemlich viel. Im Grunde wird nicht nur das Bezahlen im Internet, sondern auch jede Zahlung am Kartenterminal „online“ abgewickelt, zumindest wenn es um die Autorisierung einer Transaktion geht. 

„Offline“ meint im Vergleich dazu eine Zahlung mit dem Digitalen Euro, für die es keine Internetverbindung braucht. Das kann zum Beispiel via NFC-Schnittstelle funktionieren, sei es, um Freund*innen Geld zu überweisen oder unter Umständen ebenfalls an der Ladenkasse. 

Zumindest einige in der EVP waren der Ansicht, dass eine Offline-Version des Digitalen Euro ausreichen würde, wenn die Privatwirtschaft (Hallo, EPI/Wero) ihr eigenes europaweites Verfahren entwickelt. Diese Idee ist allerdings vom Tisch. EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und auch die EU-Kommission selbst sprechen sich für eine Online- und eine Offline-Variante aus. 

Wie steht es um den Datenschutz beim Digitalen Euro?

Kommen wir zur Lieblingsdiskussion der Deutschen, dem Datenschutz. Der Digitale Euro soll zwar keine Datenkrake werden, aber „wann immer mit dem Digitalen Euro online gezahlt wird, läuft die Abwicklung über die EZB“, erklärt Martin Henke von der Unternehmensberatung Capco. „Im Grunde wird Geld von einem Digitalen Euro-Konto zum nächsten übertragen.“ Laut Parlamentariern soll die Zentralbank nicht mitlesen können, wer hier wofür bezahlt hat. „Die Notenbank bekommt sogar weniger Informationen als das, was heute Banken und Zahlungsdienstleister sehen“, betont etwa der einflussreiche EVP-Politiker Markus Ferber. Bei der Offline-Variante stellt sich die Frage ohnehin nicht. Hier muss die EZB ja keine Zahlung abwickeln. 

Wie hoch wird das Haltelimit beim Digitalen Euro?

5.000 Euro, 500 Euro – oder irgendwas in der Mitte? Das Haltelimit gibt an, wie viele Digitale Euro jeder einzelne besitzen darf. Benötigt wird das für die Offline-Zahlungen. Banken haben ein großes Interesse daran, das Haltelimit gering zu halten. Denn das Geld ist dann nicht mehr auf ihrem Girokonto und kann von ihnen nicht für Investitionen genutzt werden. Benötigt wird das Digitale Euro-Token nur für die Offline-Zahlungen. Zuletzt war häufig von 3.000 Euro Rede, da das dem Maximum entspricht, was so mancher an physischen Geld in seinem Portemonnaie mit sich rumträgt. 

Das Parlament hat sich nicht auf eine Summe festlegen wollen, macht aber klar, dass es mitsprechen will. Es dürfe nicht allein die EU-Kommission oder die EZB festlegen, wie hoch das Haltelimit nun sein soll. Für die Bankenlobby ist das sicherlich eine gute Sache: Sie hat damit eine weitere Einflussmöglichkeit, auf ein niedriges Haltelimit zu drängen. 

Welche Details sind beim Digitalen Euro noch unklar?

Die technischen Details muss ohnehin die EZB ausarbeiten, wenn sie einmal dafür ordentlich mandatiert ist. Deshalb wird es auch noch mindestens bis 2029 dauern, bis man sich den Digitalen Euro in seine wie auch immer gestaltete Wallet ziehen kann. Die Politik wird vor allem die Leitplanken setzen. Eine grundlegende Frage müssen Rat, Kommission und Parlament aber in jedem Fall noch lösen: Sollen Nutzer*innen mehrere Wallets mit Digitalen Euro-Token besitzen können? 

Der Gedanke hinter der Frage lautet wie folgt: So manche*r hat mehrere Girokonten. Warum sollte man dann nicht auch mehrere Wallets haben? Dann wäre jede Wallet mit einem Girokonto verknüpft. Denn die Idee ist ohnehin, dass man sich Geld vom Girokonto in die Wallet zieht. Das klingt zwar logisch, entscheiden sich aber die Politiker dafür, wäre es bei mehreren Wallets schwerer zu überwachen, ob das Haltelimit eingehalten wurde oder nicht. 

Mal angenommen, das Haltelimit liegt bei 3.000 Euro und eine Person hat zwei Wallets mit je 1.500 Digitalen Euro-Token darauf. Dann würde sie von einem Freund 10 Digitale Euro auf eine der Wallets übersendet bekommen: Wer stellt dann fest, dass das nicht geht? „Die EZB hat vorgeschlagen, dass jeder nur eine Wallet für den Digitalen Euro haben darf“, sagt Capco-Experte Henke. Das würde es nämlich deutlich erleichtern, das Limit zu steuern. Wenn mehrere Wallets möglich sind und Banken die Verantwortung haben sollen, dass ein Gesamtlimit nicht überschritten werden darf, dann haben sie ein Problem. „Technisch müsste man es dann so lösen, dass je Wallet ein Limit gesetzt werden muss oder das Geld direkt wieder auf ein Referenzkonto übertragen wird.“ Es sind genau solche Details, mit denen sich je nach Beschluss bald erst die EZB und dann die Banken beschäftigen dürfen.

Autor

Jan Schulte
Jan Schulte

Jan Schulte ist freier Journalist und Mitgründer des dreimaldrei Journalistenbüros. Er schreibt u. a. für Tagesspiegel Background Sustainable Finance, ZEIT und WirtschaftsWoche. An der Finanzbranche fasziniert ihn der plötzliche Nachhaltigkeits-Hype.