BRUBEG: Was sich für ESG, M&A und Kapitalanforderungen ändert
Renate Prinz von Annerton erklärt im Podcast, warum ESG-Risiken, Unternehmenskäufe und Kapitalplanung durch BRUBEG stärker unter Aufsicht geraten.
BRUBEG: ESG, M&A und Kapitalanforderungen verändern das Bankenaufsichtsrecht
Mit der vierten und letzten Folge der BRUBEG-Serie richtet sich der Blick auf drei Themen, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben: ESG-Risiken, M&A-Transaktionen und Kapitalanforderungen. Tatsächlich verfolgen alle drei Regelungsbereiche dasselbe Ziel: Die Bankenaufsicht soll künftig früher eingreifen können und Risiken bereits vor ihrer Entstehung erkennen.
Im Podcast spricht Dana Wondra mit Renate Prinz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Annerton, darüber, warum ESG inzwischen zum festen Bestandteil des Risikomananagements wird, welche neuen Hürden bei Unternehmenskäufen entstehen und weshalb Banken ihre strategische Planung künftig noch enger mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben verzahnen müssen.
ESG wird vom Nachhaltigkeitsthema zum harten Risikofaktor
Während ESG bislang vor allem aus Nachhaltigkeitsberichten bekannt war, entwickelt sich das Thema zunehmend zu einem festen Bestandteil des bankaufsichtlichen Risikomanagements. Banken müssen künftig bewerten, welche finanziellen Auswirkungen Klimarisiken, regulatorische Veränderungen oder Reputationsrisiken auf ihre Kreditportfolios und Investitionen haben können.
Die Herausforderung liegt dabei vor allem in der Datenbasis. Gerade im Mittelstand fehlen häufig belastbare ESG-Daten, die für eine fundierte Risikobewertung notwendig wären. Trotzdem erwartet die Aufsicht, dass Institute diese Risiken künftig systematisch identifizieren, bewerten und in ihre Kreditvergabe sowie Portfolioentscheidungen einbeziehen. Werden ESG-Risiken nicht ausreichend berücksichtigt, kann die Aufsicht sogar zusätzliche Eigenmittelanforderungen oder andere aufsichtsrechtliche Maßnahmen anordnen.
Neue Hürden bei Unternehmenskäufen und Beteiligungen
Auch bei M&A-Transaktionen erweitert das BRUBEG die Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht. Bislang standen vor allem Beteiligungserwerbe an regulierten Instituten im Fokus. Künftig werden jedoch auch bestimmte Asset Deals sowie größere Beteiligungserwerbe durch Kreditinstitute an nicht regulierten Einheiten einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Kontrolle unterworfen.
Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: mehr Planungsaufwand. Transaktionen müssen künftig deutlich früher vorbereitet werden, da zusätzliche Meldepflichten und behördliche Freigaben den Zeitplan erheblich beeinflussen können. Gerade bei komplexen Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen wird die Abstimmung mit der Aufsicht damit zu einem wesentlichen Bestandteil jeder Transaktion.
Zum Abschluss der BRUBEG-Serie zieht Renate Prinz ein klares Fazit: Bankenaufsichtsrecht lässt sich heute nicht mehr isoliert betrachten. ESG, Governance, Transaktionen und Kapitalplanung greifen immer stärker ineinander. Institute sollten deshalb ihre Prozesse frühzeitig überprüfen, regulatorische Lücken identifizieren und bereichsübergreifend zusammenarbeiten – bevor die nächste Prüfung der Aufsicht diese Schwachstellen offenlegt.