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Fernabsatzrecht 2026: Diese Änderungen müssen Banken und Fintechs jetzt umsetzen

Im Podcast mit Kemal Ahmedi geht es um den neuen Widerrufsbutton, Chatbots, Dark Patterns und die Auswirkungen des reformierten Fernabsatzrechts auf Finanzdienstleister.

Fernabsatzrecht 2026: Diese Änderungen müssen Banken und Fintechs jetzt umsetzen
Kemal Ahmedi, Rechtsanwalt bei Annerton, über das neue Fernabsatzrecht 2026 und die Auswirkungen auf Banken und Fintechs

Fernabsatzrecht: Neue Vorgaben für digitale Vertragsabschlüsse

Seit dem 19. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Grundlage ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die Verbraucher:innenrechte an die digitale Vertragswelt anpassen soll. Für Banken, Fintechs und andere Anbieter von Finanzdienstleistungen bedeutet das vor allem eines: Digitale Vertragsstrecken müssen überprüft und an mehreren Stellen angepasst werden.

In der aktuellen Folge von „Alles Legal – FinTech Recht kompakt“ spricht Dana Wondra mit Kemal Ahmedi, Rechtsanwalt bei Annerton, über die wichtigsten Neuerungen und erklärt, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt umsetzen müssen.

Widerrufsfunktion und kein ewiges Widerrufsrecht

Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft den Widerruf von online abgeschlossenen Verträgen. Unternehmen müssen künftig eine leicht auffindbare Widerrufsfunktion bereitstellen. Zwar schreibt das Gesetz keinen klassischen Button vor, praktisch dürfte die Anforderung jedoch häufig genau so umgesetzt werden.

Die Funktion muss Verbraucher:innen in die Lage versetzen, den betroffenen Vertrag auszuwählen, den Widerruf abzugeben, diesen zu bestätigen und anschließend eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu erhalten. Eine vorherige Registrierung darf grundsätzlich nicht erforderlich sein – es sei denn, der Vertrag konnte ausschließlich über ein Kundenkonto abgeschlossen werden.

Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit: Das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ entfällt. Wurde der/ die Verbraucher:in über das Widerrufsrecht informiert, erlischt dieses spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war. Für Unternehmen steigt allerdings der Aufwand an anderer Stelle, da die bisherigen Muster-Widerrufsbelehrungen für Finanzdienstleistungen entfallen.

Neue Informationspflichten, Chatbots und Schutz vor Dark Patterns

Neben dem Widerruf erweitert die Reform auch die vorvertraglichen Informationspflichten. Anbieter müssen Verbraucher:innen künftig so informieren, dass diese beurteilen können, ob ein Vertrag ihren persönlichen Bedürfnissen und ihrer finanziellen Situation entspricht. Dazu gehören Erläuterungen zu den wesentlichen Vertragsmerkmalen sowie Hinweise auf mögliche wirtschaftliche Folgen, etwa bei Zahlungsverzug. Dieses Konzept war bislang vor allem aus dem Verbraucher:innendarlehensrecht bekannt und wird nun auf Finanzdienstleistungen im Fernabsatz ausgeweitet.

Auch der Einsatz digitaler Beratungssysteme wird neu geregelt. Werden ausschließlich Chatbots oder andere automatisierte Beratungslösungen eingesetzt, muss Verbraucher:innen auf Wunsch vor Vertragsabschluss ein:e menschliche:r Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen. In bestimmten Fällen gilt diese Verpflichtung sogar über den Vertragsabschluss hinaus.

Zudem nimmt der Gesetzgeber sogenannte Dark Patterns ins Visier. Online-Oberflächen dürfen Verbraucher:innen nicht mehr durch manipulative Gestaltung zu bestimmten Entscheidungen drängen. Übermäßig hervorgehobene Auswahlmöglichkeiten, wiederkehrende Pop-up-Fenster oder unnötig komplizierte Kündigungs- und Widerrufsprozesse sollen künftig der Vergangenheit angehören. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das Fazit des Podcasts fällt eindeutig aus: Banken und Fintechs sollten ihre digitalen Vertragsprozesse zeitnah überprüfen. Neben der technischen Umsetzung der neuen Widerrufsfunktion stehen insbesondere vorvertragliche Informationen, Online-Beratungssysteme und die Gestaltung der Customer Journey auf dem Prüfstand. Wer diese Anforderungen frühzeitig umsetzt, reduziert regulatorische Risiken und schafft gleichzeitig mehr Transparenz für Verbraucher:innen.

Autor

Dana Wondra
Dana Wondra

Dana studierte BWL in Greifswald und war fast 20 Jahre Marketingleiterin bei TOP Sportmarketing Berlin, u. a. für den Olympiastützpunkt. Seit 2022 ist sie Beraterin bei GOLT Coaching, seit August 2023 Senior Manager Marketing bei Payment & Banking.