Agentic Payment: Wie autonom darf die KI bezahlen?
Nach dem Einkauf kommt die Zahlung: Frank Müller von Annerton erklärt, wo das Zahlungsrecht Agentic Payments bereits ermöglicht und wo starke Kundenauthentifizierung und bestehende Regeln noch Grenzen setzen.
In der ersten Folge der Reihe stand die Frage im Mittelpunkt, wie ein Vertrag zustande kommt, wenn ein KI-Agent selbstständig handelt. Jetzt geht es einen Schritt weiter: Wie wird eigentlich bezahlt, wenn der Mensch beim Checkout gar nicht mehr selbst beteiligt ist?
Genau hier unterscheidet sich Agentic Payment deutlich vom klassischen Onlinekauf. Heute liegen Kaufentscheidung, Auswahl der Zahlungsart und Autorisierung meist eng beieinander. Beim KI-Agenten können diese Schritte zeitlich auseinanderfallen. Der Nutzer setzt morgens einen Rahmen – etwa einen Flug bis 300 Euro –, während Airline, konkreter Preis und Zahlung erst später vom Agenten bestimmt werden.
Autorisierung wird zur Herausforderung
Dabei müssen zwei Dinge unterschieden werden: Autorisierung und Authentifizierung. Mit der Autorisierung stimmt der Kunde einem Zahlungsvorgang zu. Die Authentifizierung wiederum prüft, ob tatsächlich die berechtigte Person handelt.
Eine allgemeine Erlaubnis wie „Du darfst für meine Reise bis zu 1.000 Euro ausgeben“ reicht deshalb nicht automatisch für jede spätere Zahlung. Besonders bei Kartenzahlungen kommt die starke Kundenauthentifizierung nach PSD2 ins Spiel. Hier müssen bei bestimmten Online-Zahlungen Betrag und Zahlungsempfänger miteinander verknüpft werden. Genau diese Informationen stehen aber möglicherweise noch gar nicht fest, wenn der Nutzer seinem Agenten das ursprüngliche Mandat erteilt.
Auch die gewählte Zahlungsart macht einen Unterschied. Lastschrift und Kartenzahlung folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln und bringen jeweils eigene Anforderungen für Agentic Payments mit sich.

Technik allein löst das Rechtsproblem nicht
Ganz ohne Spielraum ist das bestehende Zahlungsrecht allerdings nicht. Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung gibt es bereits heute – beispielsweise für bestimmte wiederkehrende Zahlungen, vertrauenswürdige Zahlungsempfänger oder risikoarme Transaktionen. Diese Modelle lassen sich teilweise auf Agentic Payments übertragen, sind aber noch keine Universallösung für autonome Zahlungen.
Gleichzeitig bauen große Zahlungsanbieter bereits technische Infrastrukturen, die Agenten identifizieren, Mandate dokumentieren und Zahlungsdaten tokenisieren können. Das ist aus rechtlicher Sicht entscheidend: Händler müssen erkennen können, ob tatsächlich ein autorisierter Agent für einen bestimmten Nutzer und innerhalb eines festgelegten Rahmens handelt. Die Technik löst die Rechtsfrage damit nicht selbst. Sie schafft aber die Voraussetzung, um Entscheidungen, Mandate und Haftung nachvollziehbar zu machen.
Für Frank Müller ist deshalb vor allem eines entscheidend, damit Agentic Payments massentauglich werden: Vertrauen. Dafür braucht es klar definierte Mandate, eine verlässliche technische Infrastruktur und eindeutige Haftungsregeln für den Fall, dass ein Agent sein Limit überschreitet, manipuliert wird oder technisch falsch handelt.
Das Zahlungsrecht bietet dafür bereits einige Ansatzpunkte. Gerade bei der starken Kundenauthentifizierung sieht Müller jedoch noch Anpassungsbedarf, wenn KI-Agenten künftig wirklich autonom und ohne ständige menschliche Freigabe bezahlen sollen.
In der nächsten Folge geht die Reihe noch einen Schritt weiter: Wann wird Agentic Payment zum Fall für die Finanzaufsicht und können für Anbieter sogar Erlaubnispflichten entstehen?