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Warum die Bafin 2025 zwei Rekord-Geldstrafen verhängte

Im vergangenen Jahr mussten Banken und Finanzdienstleister so hohe Geldstrafen an die Bafin zahlen wie noch nie. Wir haben die Strafen und weitere Maßnahmen der Bafin für euch ausgewertet.

Warum die Bafin 2025 zwei Rekord-Geldstrafen verhängte
Infografik zu BaFin-Geldstrafen 2025 – Hand hält Goldmedaille vor Logos von J.P. Morgan, Deutsche Bank, N26, Solaris und Ascory Bank

Im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Geldstrafen in Höhe von rund 74,1 Millionen Euro gegen Banken und Finanzdienstleister verhängt. Das ist innerhalb eines Jahres fast vier Mal so viel wie in den Jahren 2016 bis 2024. Grund dafür sind zwei Rekordstrafen in zweistelliger Millionenhöhe gegen den europäischen Zweig der US-amerikanischen Großbank J.P. Morgan und gegen die Deutsche Bank. Denn: 13 der insgesamt 16 Geldstrafen liegen unter eine Million Euro. 

Die J.P. Morgan SE musste Ende Oktober 45 Millionen Euro zahlen. Grund dafür waren Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Institut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen verletzt. Dadurch gab die J.P. Morgan SE Verdachtsmeldungen verspätet ab. Mit dieser Strafe katapultiert sich die in Frankfurt am Main ansässige Bank an die Spitze der zehn höchsten seit 2016 durch die Bafin verhängten Geldstrafen.

Die Deutsche Bank musste Anfang Februar 2025 aufgrund mehrerer Verstöße eine Rekordstrafe in Höhe von 23,05 Millionen Euro blechen – die zweithöchste Strafe in unserem Analysezeitraum. Zum einen hat die größte Bank Deutschlands im Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien gegen organisatorische Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. Trotz eines Sanktionsverfahrens der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde hat sie die Verstöße nicht angemessen aufgeklärt und Gegenmaßnahmen ergriffen. Zum anderen hat die zu ihr gehörende Postbank sich nicht an die Telefonaufzeichnungspflicht in der Anlageberatung gehalten und 53 Anträge zur Kontowechselhilfe nicht oder verzögert bearbeitet.

Neu auf Platz sechs ist die Ascory Bank, die im vergangenen Jahr noch Varengold Bank hieß: Auch sie hatte Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben und damit gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Dafür bat die Bafin sie im August 2025 mit 3,3 Millionen Euro zur Kasse. Das war jedoch nicht die einzige Strafe gegen die Ascory Bank im vergangenen Jahr: Im Februar musste die Bank schon einmal 500.000 Euro Zwangsgeld blechen, weil sie gegen einen Bescheid der Bafin aus dem Jahr 2023 verstoßen hatte. Dieser verbot Ascory wegen hoher Geldwäscherisiken und Mängeln in der Geldwäscheprävention, Transaktionen mit Payment Agents mit Iran-Bezug abzuwickeln.

Die vierthöchste Strafe im vergangenen Jahr und die neunthöchste seit 2016 erhielt die Warburg-Bank. Die Bafin verhängte eine Strafe in Höhe von 750.000 Euro gegen die Privatbank aus Hamburg, weil sie gegen die Europäische Eigenmittelverordnung verstoßen hatte. Sie schüttete im März 2023 Zinserträge auf AT1-Anleihen für das Geschäftsjahr 2022 aus, obwohl das Geschäftsergebnis in diesem Jahr negativ war. 

Diese weiteren Maßnahmen ergriff die Bafin

Neben Geldstrafen kann die Bafin auch andere Maßnahmen gegen Institute ergreifen. Seit 2021 zählen wir in der Bankenaufsicht insgesamt 213 Maßnahmen gegen 132 Banken, Finanzdienstleister und andere Unternehmen. 

Im vergangenen Jahr waren es 58 Maßnahmen bei 33 Unternehmen. In 21 Fällen ordnete die Bafin an, dass Banken zusätzliche Eigenmittel vorhalten müssen. Fast alle diese Banken hatten gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen, zum Beispiel durch Mängel im Risikomanagement, im Kreditgeschäft oder bei der IT. Bei den PSD Banken München und Koblenz war dagegen eine „besondere Geschäftssituation“ ausschlaggebend für die Forderung nach höheren Eigenmitteln. In 17 Fällen ordnete die Bafin an, dass Institute eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen müssen. 

Außerdem entsandte die Bafin im vergangenen Jahr Sonderbeauftragte in sieben Unternehmen, die die Umsetzung von Maßnahmen beaufsichtigen sollten. Darunter waren der Zahlungsdienstleister Payone, die Akbank, das Fintech Finoa, die FIL Fondsbank, die C24 Bank, die N26 Bank und die Western Union Retail Services Germany. Der N26 wurde in diesem Zuge auch verboten, in der Niederlande Neugeschäft mit Hypothekenkrediten zu betreiben. Die Western Union Retail Services Germany wurde außerdem dazu verdonnert, ein EDV-Monitoring-System einzurichten, Mängel in der Geldwäscheprävention zu beseitigen und erweiterte Sorgfaltspflichten auf Transaktionen im Sortengeschäft anzuwenden. Außerdem darf das Unternehmen weitere Zweigstellen nur mit Zustimmung der Bafin einrichten.

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Autor

Sophie Deistler
Sophie Deistler

Sophie Deistler berichtet als freie Journalistin über die Finanzwelt. Sie studiert Sozioökonomie im Master in Duisburg-Essen, hat einen Bachelor in Sozialwissenschaften in Köln und eine Ausbildung an der Kölner Journalistenschule absolviert.