Die gute alte Aufsicht – kapiert das noch einer?

Die Kollegen aus der Legal Welt von paytechlaw haben wieder einmal eine schöne Infografik gebastelt, die wir euch nicht vorenthalten wollen – diesmal geht es um Aufsicht. Die Infografik stellt die wesentlichen Aufsichtsdokumente zusammen, die Zahlungs- und E-Geld-Institute kennen sollten. Eine Orientierung durch den Aufsichtsdschungel… Was genau regelt dieser Entwurf? Was beinhaltet folgendes Rundschreiben?Welche aktuellen Vorgaben gibt es durch die Leitlinie XY? Eigentlich besteht die neuste Grafik der Kollegen von PayTechLaw nur aus wenigen Begrifflichkeiten – Rundschreiben, Entwurf und Leitlinien. Birgt aber einen tollen Überblick über die wichtigsten Dokumente die man als Zahlungs- und E-Geld-Institut kennen sollten – und bietet somit den perfekten Über- und Durchblick im Aufsichtsdschungel.
Leider ist nicht nur der Gesetzgeber recht aktiv, wenn es um die Regulierung der Finanzbranche geht. Auch die Aufsichtsbehörden lassen sich nicht lumpen und veröffentlichen allerlei Aufsichtsdokumente, also Merkblätter, Rundschreiben, Leitlinien und Dokumente mit noch schlimmeren Bezeichnungen. Das Gemeine ist, dass sich die betroffenen Unternehmen auch daran halten müssen.
Wie kaum eine andere Branche ist der Banken- und Finanzsektor von aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Vorgaben und Änderungen betroffen. Insbesondere als Neu- oder Quereinsteiger in dieser Branche ist es nicht einfach, sich einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zu verschaffen. Komplexe Anschreiben unterschiedlichster Thematiken verfehlen ihr Ziel, wenn die Funktionsweise und Mechanismen von den Betroffenen nicht mehr verstanden werden. Ebenso sollte es ein besonderes Anliegen der Banken sein, das Zusammenwirken mit den Aufsehern zu optimieren und ein höheres Maß an Transparenz im Aufsichtsdschungel zu erreichen. Eine konforme Handhabung bedarf allerdings einen hohen Kenntnisstand seitens der Institute, welche Regulierungen für welche Adressaten mit welchen Auswirkungen, Fristen und Startterminen gelten.

Welche Aufsichtsdokumente Zahlungs- und E-Geld-Institute kennen müssen, wollen wir euch natürlich wieder nicht vorenthalten.

Die Infografik beinhaltet nur die Aufsichtsdokumente, die aus Sicht der Kollegen am wichtigsten sind. Das bedeutet, dass man gut und gern noch ein paar mehr Dokumente ergänzen könnte. Falls ihr etwas vermisst, meldet euch bei paytechlaw.
Schon wieder was von der Aufsicht...
Quelle: Paytechlaw.com

1 Kommentar

Hallo Frau Nitsche,

zur ersten Säule: die MaRisk gelten für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute nicht, da diese weder Kreditinstitute noch Finanzdienstleister sind. Statt dessen gilt das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die E-Geld-Richtlinie und die PSD2 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie). Aber ich bin bei Ihnen, was das „Kennen“ der MaRisk angeht: um bei Wirtschaftsprüfern gewappnet zu sein, was eben nicht für ZI/E-Geld-Institute gilt.

Viele Grüße aus Eschborn
Marion Zistel

2. Juli 2018
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