Die PSD3 und die PSR nehmen Formen an. Wir schauen, was es zu beachten gilt: Brauchen Zahlungsinstitute eine neue Erlaubnis nationaler Zahlungsbehörden, wenn die PSD3 in Kraft tritt und wann sollten sie wie aktiv werden?

In dieser Episode spricht Gastgeberin Christina Cassala mit Peter Frey über die neuen Vorschläge der EU-Kommission für die Payment Service Directive 3 (PSD3) und die Payment Service Regulation (PSR). Wir erinnern uns: Die PSD3 regelt das Aufsichtsrecht für Zahlungsinstitute und deren Erlaubnisbedingungen, während die PSR das Zivilrecht für Zahlungsdienstleister und -nutzer festlegt.

Thema unter anderem: Müssen Zahlungsinstitute möglicherweise eine neue Erlaubnis nachweisen, um den neuen Anforderungen zu genügen? Und welche Übergangsfrist gilt nach Inkrafttreten der PSD3, um die Compliance sicherzustellen? Müssen Zahlungsdienstleister sofort handeln oder können sie warten?

Das und mehr in dieser Folge!


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Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.

Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).

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