Frank Müller von PayTechLaw erklärt die Unterschiede und Spielregeln für B2B- und B2C-Marktplätze.

Zeitmarken: Marktplätze – Unterschiede und Spielregeln für B2B und B2C

0:34 – Spielregeln auf B2C und B2B Marktplätzen
3:25 – Die Rolle der Widerrufsrechte

Frank Müller, LL.M.

Frank Müller, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit 2008 deutsche und internationale Unternehmen sowie Start-ups in allen Fragen rund um das Bank-, Bankaufsichts-, Zahlungsverkehrs- und Geldwäscherecht.

Neben seiner Beratungstätigkeit bei Annerton hält er Vorträge auf nationalen und internationalen Fachtagungen (u.a. auf der Money20/20Europe) und veröffentlicht branchenspezifische Beiträge. Frank ist Mitgründer, Herausgeber und Autor des Blogs PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. Er ist Initiator des FinTech Lawyers Network, einer internationalen Allianz aus Payment und FinTech-Anwälten.

Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte einen Masterstudiengang an der University of the Western Cape (Cape Town) mit dem Schwerpunkt International Payment Systems.

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