Seit dem 1. Januar gelten Unternehmen, die Bitcoin & Co. verwahren als Finanzdienstleister und müssen eine Lizenz beantragen. Der Bitkom sieht darin eine Chance für den Durchbruch von digitalen Vermögenswerten und hat deswegen ein Infopapier für „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht.

Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA für Kunden verwahrt, benötigt dafür seit 1. Januar eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).  Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen und zugleich ein Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht. „Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist. Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Regulierung ist in diesem Fall ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann.“

Weil zwar die Rechtslage seit dem Jahresbeginn eindeutig ist, die BaFin aber gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickelt, hat Bitkom bereits bekannte und wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens in einem Infopapier zusammengestellt. Kryptoverwahrern, insbesondere denjenigen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, soll damit die sorgfältige Planung des anstehenden Antragsverfahrens erleichtert werden.

Bitkom Infopapier - Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer

In dem Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ wird dargestellt, welche Anforderungen an die fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiter gestellt werden und wie diese nachzuweisen sind. Darüber hinaus wird diskutiert, in welchen Fällen ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und welche besonderen Regeln für das Anfangskapital gelten, falls auch Security Tokens verwahrt werden sollen. Ein entscheidender Punkt für die Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz durch die BaFin ist eine Risikostrategie. Das Bitkom-Papier stellt die grundsätzlichen Inhalte einer solchen Strategie dar, die alle Finanzdienstleister betreffen, und geht  dann auf die Krypto-typischen Risiken wie den Verlust privater Schlüssel ein. Abschließend werden Fragen behandelt, die ausländische Kryptoverwahrer betreffen sowie Ausnahmen bei der Eigenkapitalhinterlegungfür reine Kryptoverwahrer dargestellt.

Bitkom hofft, dass die deutschen Regelungen auch eine Blaupause für eine möglichst rasche europaweite Regulierung werden. „Der europäische Markt ist durch unterschiedliche Regulierungen und Definitionen von Kryptowährungen stark zersplittert, was sowohl Unternehmen als auch Verbraucher verunsichert.“, so Hansen.

„Wir brauchen hier unbedingt eine EU-weite Harmonisierung und haben mit der dieses Jahr angekündigten EU-Regulierung jetzt die Chance, dass Kryptowerte endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommen und ihr Potenzial voll entfalten – und zwar sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa.“

Der erste Schritt auf dem Weg zur Stellung eines Erlaubnisantrags auf Erteilung einer BaFin Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschaft ist eine sorgfältige Planung und damit verbunden die gründliche Prüfung der zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen. Hier herrscht – insbesondere bei bisher vom Finanzmarktrecht „verschont“ gebliebenen Unternehmen – große Unwissenheit und Unklarheit bezüglich der mit der neuen Gesetzgebung einhergehenden Anforderungen, zumal die BaFin erst gerade ihre Verwaltungspraxis zum Kryptoverwahrgeschäft entwickelt. Vor kurzem hat sich Christoph Iwaniez (Bitwala) in einem Gastbeitrag für uns ausführlicher mit dem neuen Gesetz sowie den Auswirkungen auf Blockchain, virtuelle Währungen und Kryptoverwahrung befasst.

Der Bitkom möchte daher grundsätzliche Informationen zu den Antragsanforderungen an die Geschäftsleiter (Punkt 1), an das Anfangskapital (Punkt 2), an die Risikostrategie (Punkt 3) und an ausländische Kryptoverwahrer (Punkt 4) bekannt machen, damit von der neuen Lizenz betroffene Unternehmen bestmöglich für das Antragsverfahren gewappnet sind. Der Bitkom mochte dazu beitragen, dass die neue Regulierung eine Erfolgsgeschichte wird, möglichst viele Unternehmen die Kryptoverwahrlizenz erhalten, und das Thema Kryptowährungen endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommt.

Das Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ ist zum kostenlosen Download verfügbar.

Bitkom Infopapier - Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer
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