Am 10. Juni 2021 trat das neue Gesetz zu  elektronischen Wertpapieren (eWpG) in  Kraft. Damit wurde erstmals die rein digitale  Ausgabe von Wertpapieren, unter anderem auf Basis von Distributed Ledger Technologie (DLT) möglich. Seit im März 2019 das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundenministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) ein Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von  elektronischen Wertpapieren veröffentlicht haben, wurde dieser Moment mit großer Spannung erwartet. 

Gemeinsam mit Annerton hat Cashlink ein Whitepaper mit dem Ziel verfasst, das neue eWpG genauer zu erklären und ein Verständnis für das Gesetz zu schaffen. Weiterhin werden die neuen Kryptowertpapiere mit Wertpapieren sui generis, sogenannten Security  Tokens verglichen. Das Whitpaper steht den Lesern von Payment and Banking kostenlos zum Download bereit.

Wir sprechen mit Whitpaper Mit-Autor Michael Duttlinger über die Tokenisierung, über den Vorteil von Kryptowertpapieren sowie über seine Wünsche an die neue Ampelregierung.

Die Tokenisierung bedeutet für uns die Möglichkeit, illiquide Vermögenswerte digital darzustellen und somit liquide zu machen. Technisch gesehen ist es die digitale Abbildung der Rechte und Pflichten eines Vermögenswertes in einem sogenannten Smart Contract. Dieser wird wiederum als Token dargestellt. Dadurch lassen sich regulierte Finanzinstrumente wie Anleihen oder Fonds, aber auch materielle Vermögenswerte wie Immobilien digital darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Kryptowertpapieren und Security Tokens?

Der ausschlaggebende Unterschied zwischen Kryptowertpapieren und den altbekannten Security Tokens (sogenannte Wertpapiere sui generis) ist die erhöhte regulatorische Sicherheit, welche durch die BaFin Aufsicht nun gegeben ist. Die Security Tokens galten demnach nur regulatorisch als Wertpapier, die neuen Kryptowertpapiere hingegen sind auch aus dem zivilrechtlichen Standpunkt ein Wertpapier. Der hierdurch gegebene Gutglaubensschutz eröffnet endlose Möglichkeiten für den privaten Kapitalmarkt, insbesondere auf dem Zweitmarkt. Wer sich aber besonders für diese Frage interessiert, kann sich gerne unser neuestes Whitepaper dazu durchlesen. Hier haben wir nämlich die technischen und regulatorischen Unterschiede betrachtet sowie beide Wertpapiere bezüglich der Handelbarkeit und der Zukunftsaussichten verglichen.

Warum gibt es die Notwendigkeit für Kryptowertpapiere?

Wir finden, dass die Einführung von Kryptowertpapieren der richtige erste Schritt war, um klassische Kapitalmarktprozesse zu digitalisieren und dezentralisieren. Es bringt uns näher an unsere Vision eines DLT-basierten Kapitalmarktes und war für uns eine enorme Bestätigung, für die bereits geleistete Arbeit. Es zeigt uns zudem, dass die Regierung unsere Vorstellung des zukünftigen Kapitalmarktes teilt und macht uns noch gespannter auf das was kommen wird.

Inwiefern werden durch Kryptowertpapiere die alte und die neue Welt verbunden?

Durch Kryptowertpapiere können noch mehr Unternehmen von der Blockchain Technologie und der damit verbundenen Tokenisierung profitieren. Es gibt viele Marktteilnehmende, die vor der Verabschiedung des elektronischen Wertpapiergesetzes wegen fehlender Regulatorik noch nicht teilnehmen konnten oder auch wollten – Kryptowertpapiere änderten dies. Dadurch eröffnet sich der DLT-basierte Kapitalmarkt einer viel größeren Kundengruppe, was wir auch deutlich an der erhöhten Interesse in den letzten sechs Monaten gesehen haben.

Wozu verpflichten sich Unternehmen, die eine Lizenz zum Führen eines Kryptowertpapierregisters erwerben?

Mit der Lizenz werden Unternehmen offiziell ein reguliertes Finanzdienstleistungsinstitut (wenn sie es nicht schon waren), und werden somit von der BaFin und BuBa reguliert und überwacht. Somit kommen eine Reihe von neuen Verpflichtungen auf sie zu, wie unter anderem die Einhaltung regulatorischer Anforderungen nach dem KWG, MaRisk und BAIT – um die wichtigsten zu nennen. Es werden somit gewisse Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation, das Risikomanagement, die IT, aber auch an die Geschäftsleiter sowie Investoren und Aufsichtsorgane gestellt.

Auch Kunden, Kundinnen und Partner müssen gemäß gesetzlichen Vorschriften identifiziert werden und gewissen geldwäscherechtlichen Prüfungen unterzogen werden. Wie man sieht, handelt es sich um eine sehr umfangreiche Umstellung und Aufrechterhaltung dieses Status, der Aufwand ist hier nicht zu unterschätzen. Doch birgt die Arbeit auch einen riesigen Vorteil für alle Beteiligten: mehr Sicherheit – im Finanzmarkt eine unabdingbare Notwendigkeit.

Und was bedeutet das konkret für Cashlink?          

Für Cashlink bedeutet die Lizenz genauso wie für andere Unternehmen, dass wir die gleichen Anforderungen wie Banken erfüllen müssen. Natürlich in abgespeckter Version – hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit – aber sicherlich eine massive Erhöhung der erforderlichen Abstimmungen. Aktuell durchlaufen wir ein Lizenzverfahren bei der BaFin, sodass wir aktuell, aber auch in Zukunft eng mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammenarbeiten werden. Somit hat sich aus regulatorischer Sicht einiges für uns verändert, doch nicht so viel auf der Produktebene. Wir hatten bereits bei Security Tokens sehr viele Prozesse und technische Features freiwillig implementiert, welche nun durch die Einführung des eWpGs für die Kryptowertpapiere verpflichtend geworden sind.

Für welche Unternehmen ist das eWpG eigentlich so wichtig?

Einerseits haben wir Softwareanbieter. Diese haben über die im eWpG enthaltene Lizenz für Kryptowertpapierregisterführung nun die Möglichkeit bekommen, ein reguliertes Finanzinstitut zu werden. Auf dieser Seite stehen wir. Auf der anderen Seite stehen hingegen die Unternehmen, welche reguliert über die Blockchain, Vermögenswerte emittieren wollen.

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Inwiefern ist deiner Meinung nach die Einführung ein Schritt in die richtige Richtung für unseren zukünftigen Kapitalmarkt bzw. findest du, dass das Gesetz die aktuellen Marktbedürfnisse abbildet?

Bisher galt in Deutschland der Anspruch auf Globalverbriefung – ein Konzept, dem bereits einige europäische Länder früh entgegengewirkt haben (zum Beispiel Schweiz und Luxemburg). Der Wunsch, dass Deutschland mit einem eigenen dematerialisierten Wertpapiersystem nachzieht, um ein attraktiver Finanzstandort zu bleiben, war demnach groß. Mit der Veröffentlichung des ersten Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren im Jahre 2019, war die Gesetzgebungsverfahren letzten Sommer jedoch keine Überraschung.

Kann alles so bleiben, oder gibt es Wünsche an die neue Ampelregierung?

Im Koalitionsvertrag wurden bereits tokenisierte Aktien angekündigt, was auf jeden Fall ein spannender Use Case für uns wäre. Schrittweise sehen wir demnach eine Veränderung – auch wenn wir aktuell bei Cashlink gerade merken, dass sich der Markt noch adaptieren muss. Die Vereinheitlichung von Standards, Schritt für Schritt, ist aber genau der richtige Vorgang für die weitere Entwicklung. Dennoch sehen wir spezifisch die  Notwendigkeit, die Handelbarkeit für Vermögenswerte zu verbessern. Denn grundsätzlich sind tokenisierte Wertpapiere mit Stand von heute aufgrund der CSDR Richtlinien nicht an organisierten Märkten (OTF/MTF) handelbar, sondern nur OTC oder direkt P2P. Wir hoffen also auf eine weiterhin Blockchain positive Regierung und freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit!

Hier noch einmal die Studie zum Download

Weiterführender Podcast zum Thema eWpG auch unter:
Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG)


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