Till Christopher Otto von Paytechlaw erklärt, was die Auslegung des Elektronischen Wertpapiergesetzes für Inhaberaktien und Namensaktien bedeutet.

Zeitmarken

  • 1:00 – Die Auslegung des Elektronischen Wertpapiergesetzes
  • 2:05 – die beiden Wertpapiertypen, die nun auch als elektronische Aktien emittiert werden dürfen
  • 2:47 – Was gilt es bei Inhaberaktien und Namensaktien zu beachten und wie sieht es mit dem Geldwäscherecht aus?
  • 5:00 – Welche Herausforderungen müssen die Anbieter fokussieren?
  • 7:12 – Die Praxis für Fintechs

Über Till Christopher Otto
Till Christopher Otto berät regelmäßig Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute in allen Bereichen des KWG, WpHG, ZAG und GwG. Darüber hinaus berät er Plattformen zu gewerberechtlichen Vermittlungslizenzen etwa nach § 34c GewO und § 34f GewO und Anbieter zu Fragen neuartiger Finanzierungsformen wie tokenbasierten Emissionen.

Daneben ist Till Christopher Otto Autor in verschiedenen Kommentaren zum GwG, dem VermAnlG und dem KAGB und hält regelmäßig Vorträge zu Regulierungsthemen, insbesondere zum GwG.

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