Tom Braegelmann, Experte für Krypto- und Insolvenzrecht bei Annerton, erklärt die Spekulationsfrist bei Krypto im Zusammenhang des BFH-Urteils zur Besteuerung von Kryptowerten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat sich in seinem Urteil vom 14.02.2023 (Az. IX R 3/22) mit der Steuerbarkeit von Kryptowährungen auseinandergesetzt. Streitig war, ob Gewinne des Klägers, aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres seit Anschaffung mit verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin [BTC], Ether [ETH], Monero [XMR]) – auch “Currency Token” genannt – gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung unterliegen.

Zeitmarken
0:51 – die Spekulationsfrist bei Krypto
4:56 – Warum beträgt die Frist ausgerechnet ein Jahr?
6:11 – Wie praxisnah ist die Regelung?
7:41 – Fazit zum BFH-Urteil

Über Tom Braegelmann
Tom Braegelmann ist ein international erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte, war zuvor für namhafte Wirtschaftskanzleien tätig und ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Anwalt zugelassen. Als Anwalt mit Schwerpunkt auf Bankruptcy Law/Insolvenz- und Urheberrecht war er über drei Jahre in New York tätig. Tom Braegelmann ist bestens vertraut mit den neuesten technologischen juristischen Entwicklungen, insbesondere mit der Digitalisierung des Wirtschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus hat er als weiteren Schwerpunkt seiner Beratung moderne digitale Geschäftsmodelle.

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