BRUBEG erklärt: Was das neue Bankenpaket für Institute verändert
Renate Prinz von Annerton erklärt, warum das BRUBEG weit mehr ist als nur ein Bürokratieabbau-Gesetz.
Mit dem BRUBEG ging die Bankenregulierung in die nächste große Runde. Hinter dem sperrigen Namen „Bankenrichtlinien-Umsetzung- und Bürokratieentlastungsgesetz“ verbirgt sich die nationale Umsetzung der CRD VI und damit ein zentraler Baustein des europäischen Bankenpakets rund um Basel III.
In der neuen Folge von „Alles Legal – Fintech-Recht kompakt“ spricht Dana Wondra mit Renate Prinz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Annerton, über die praktischen Auswirkungen des Gesetzes und darüber, warum viele Institute die Tragweite der neuen Regeln noch unterschätzen.
Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere große Themenfelder: strengere Anforderungen für Drittstaatenbanken, neue ESG-Vorgaben, ausgeweitete Governance-Regeln und deutlich umfassendere Fit-and-Proper-Anforderungen für Führungskräfte und Schlüsselfunktionen in Banken. Gleichzeitig soll das Gesetz eigentlich auch Bürokratie abbauen – zumindest theoretisch.
Renate Prinz ordnet im Podcast ein, warum das BRUBEG vor allem als Teil der finalen Basel-III-Umsetzung verstanden werden muss. Ziel sei es, europaweit einheitlichere Standards bei Kapitalanforderungen und Risikomodellen zu schaffen. Besonders die bisher sehr unterschiedlich ausgestalteten internen Risikobewertungsmodelle der Banken sollen künftig stärker vereinheitlicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Folge sind die neuen ESG-Anforderungen. Banken müssen Nachhaltigkeitsrisiken künftig wesentlich stärker in ihre Risikoanalysen integrieren. Das Problem dabei: Vielen Instituten fehlen dafür bislang schlicht die notwendigen Daten – insbesondere im Mittelstand.
Außerdem geht es um die Frage, welche Institute besonders betroffen sind. Vor allem internationale Banken und Drittstaateninstitute müssen prüfen, ob ihre bisherigen Geschäftsmodelle in der EU künftig überhaupt noch zulässig sind oder zusätzliche Strukturen und Erlaubnisse erforderlich werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Governance, Meldepflichten und interne Prozesse deutlich an.
Die Folge macht damit deutlich: Auch wenn das BRUBEG offiziell Bürokratie abbauen soll, bedeutet es für viele Institute zunächst einmal vor allem eines: neue Prozesse, neue Prüfpflichten und umfangreiche Umsetzungsarbeit.