Neo-Banken oder Challenger-Banken finden rein digital statt. Sie verzichten auf physische Filialen und legen den Fokus komplett auf die digitale Erfahrung. Dadurch versprechen sie sich für sich selbst und für die Kunden Kostenersparnisse. 

Anfangs waren die angebotenen Produkte an einer Hand abzuzählen, doch die großen Player wachsen rasch. Als Neo-Banken oder Challenger-Banken bezeichnet man diese Unternehmen, da sie verglichen mit traditionellen Bankhäusern relativ neu sind und sie mit einem rein digitalen Angebot herausfordern. Was ist aber nun charakteristisch für Neo- und Challenger-Banken?

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Merkmale von Neo-Banken

Digitales Banking: Bankgeschäfte werden online über einen Computer, ein Notebook oder über eine App auf Smartphone oder Tablet abgewickelt.

Auf diese Weise sollen Dienstleistungen kostengünstig und bequem ausgeführt werden. Die Anbieter sind z.B. per Chat oder Hotline rund um die Uhr erreichbar. Es besteht kein physischer Kontakt in Filialen und der Fokus liegt meist auf einem speziellen Kundensegment, wie Soloselbstständige.

Das Angebot der verfügbaren Finanzdienstleistungen ist meist begrenzt, aber einige führende Player bauen beständig ihre inzwischen beträchtlichen Portfolios aus.

Wo liegt der Unterschied zu Direktbanken?

Da digitales Banking seit geraumer Zeit auch von traditionellen Banken angeboten wird, verschwimmen die Unterschiede immer mehr. Die Old-School-Banken verfügen aber häufig noch über ein Filialgeschäft und insgesamt über ein breiteres Produktportfolio als Neo-Banken.

Direktbanken hingegen sind je nach Definition kaum von Neo-Banken zu unterscheiden. Die Übergänge sind fließend, denn sie verzichten ebenfalls auf Filialen. Oft sind Direktbanken Töchter etablierter Institute. Einige von ihnen sind schon seit den 1990er-Jahren auf dem Markt.

Rechtliche Erlaubnisse für Digitales Banking, Neo-Banken und Direktbanken

Auch Neobanken benötigen eine Erlaubnis der Finanzaufsicht, die von Art und Umfang des Geschäftsmodells abhängt.

Vollbanklizenz: erlaubt es, alle wesentlichen Bankgeschäfte zu erbringen.

Teillizensierung: Erlaubt nur die Ausübung einzelner oder spezieller Bankgeschäfte.

Nicht alle vermeintlichen Neobanken verfügen über alle notwendigen Lizenzen selbst. Sie können bestehende Infrastruktur von lizenzierten Banken nutzen, ohne selbst eine Erlaubnis zu haben. Diese lizenzierten Banken bieten dann beispielsweise durch Neobanken ihre Technologie an und treten nach vorn nicht direkt sichtbar in Erscheinung. Diese Praxis wird als White Labeling bezeichnet. Die jeweilige Neo-Bank erbringt in diesen Fällen faktisch die Dienstleistung nicht selbst, sondern durch Dritte.

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