Die SEPA-Firmenlastschrift richtet sich nur an Zahlungspflichtige, die keine Verbraucher sind, sprich, dass dieses Verfahren nur zum Einzug von fälligen Forderungen zwischen zwei Unternehmen eingesetzt werden kann.
Ein wesentliches und wichtiges Merkmal der SEPA-Firmenlastschrift ist, dass diese kein Widerruftsrecht hat, außerdem muss das Lastschriftmandat bereits vor der ersten Fälligkeit bei der Bank hinterlegt sein. Damit ist sichergestellt, dass von der Bank des Zahlungspflichtigen nur solche Lastschriften eingelöst werden, für die auch ein Firmen-Lastschriftenmandat besteht.
https://www.vdb.de/sepa-firmen-lastschrift.aspxhttp://www.sepa-mandat.de/sepa_firmenastschrift_b2b_direct_debit.phphttps://www.linear-software.de/wissensdatenbank/core-und-b2b-lastschriften