Peter Frey von PayTechLaw erklärt die Position der European Banking Authority (EBA) zu Zahlungsdienstleistern und Kontoinformationsdiensten mit Blick auf die PSD3.
Zeitmarken: Road to PSD3 – Die Position der EBA zu Zahlungsdienstleistern
- 0:59 – Was sagt die EBA zu Zahlungsdienstleistern und Kontoinformationsdiensten im Rahmen der PSD3?
- 3:27 – Werden bestimmte IT-Unternehmen künftig nicht mehr der Regulierung unterliegen?
- 3:42 – Wird es mit der PSD3 weitere Ausnahmen hinsichtlich der Regulierung geben?
- 4:40 – Gleiche Spielregeln in der ganzen EU? Welche Ausnahmen gibt es?
- 6:32 – Der Ausnahmetatbestand der Handelsvertreterausnahme
- 8:16 – Unabhängige Geldautomatenbetreiber
Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.
Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).