PSD3 und kein Ende. Doch diese Woche sprechen wir über einige sehr praxisrelevante Sachverhalte, die wir uns genauer ansehen. Die EBA hatte Auslegungshinweise für die Limited-Networks-Ausnahme veröffentlicht, um deren Anwendung in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Auslegungshinweise wurden größtenteils von der BaFin-Verwaltungspraxis übernommen. Die neue Entwicklung besteht darin, dass die Ausnahme nun von qualitativen und quantitativen Faktoren abhängig sein wird, jedoch ohne klare Schwellenwerte. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, bis die Praxis sich weiterentwickelt. Wir haben aber noch ein paar sehr spannende Entwicklungen für die Endkonsumenten, beispielsweise bei Bargeldabhebungen im Supermarkt.
Bargeldabhebungen im Supermarkt OHNE Einkauf dank PSD3?
Eine neue Ausnahme soll bei Bargeldabhebungen am Point of Sale, also in beispielsweise Supermärkten, den bisher obligatorischen Einkauf überflüssig machen. Dies ermöglicht es den Menschen, unabhängig von einem Einkauf an einem Point of Sale Bargeld abzuheben. Diese Änderung soll beispielsweise zur Bargeldversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, beitragen.
Unabhängige Geldautomatenbetreiber (Volksfeste, Flughäfen etc.)
Interessant wird es auch bei Thema „Unabhängige Geldautomatenbetreiber“. Die sollen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sein. Eine Ausnahme für unabhängige Geldautomatenbetreiber gibt es auch schon gegenwärtig unter der PSD2.
Die BaFin wendet diese Ausnahme auf Grundlage einer restriktiven Auslegung jedoch auf nur rein manuelle Servicetätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldautomaten an. Unabhängige Geldautomatenbetreiber müssen jedoch – ähnlich wie Kontoinformationsdienstleister – ein Registrierungsverfahren durchlaufen und in diesem Rahmen der nationalen Aufsichtsbehörde bestimmte Informationen und Unterlagen vorlegen.
Spannende Neuerungen, die in der Zahlungswelt auf uns warten. Es lohnt sich also, die aktuelle Episode durchzuhören!
Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.
Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).
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