Art. 3 der PSD2 enthält gegenwärtig einen Katalog von Dienstleistungen, die nicht dem Anwendungsbereich der PSD2 unterfallen und daher ohne Erlaubnis erbracht werden dürfen. Hier wird es voraussichtlich zu einigen Änderungen kommen, die wesentliche Auswirkungen auf bestimmte Geschäftsmodelle haben dürften.
Bereichsausnahmen werden fortan in der PSR geregelt
Beachtenswert: Bereichsausnahmen werden fortan in der PSR geregelt. Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der PSR in den EU-Mitgliedstaaten könnten die Unterschiede bei der Auslegung der Bereichsausnahmen durch die Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten erheblich abnehmen.
Weitere Einschränkungen bei der Handelsvertreter-Ausnahme
Die praxisrelevante Handelsvertreter-Ausnahme soll zudem weiter eingeschränkt werden. Künftig soll der Handelsvertreter ausdrücklich einen echten Verhandlungsspielraum bei dem Abschluss von Verträgen über den Kauf von Waren/Dienstleistungen haben. Die Auswirkungen werden vor allem Internet-Marktplätze, Tankstellen, die Kraftstoffe als Vermittler verkaufen sowie Einzelhandelsgeschäfte, die als Vermittler von Gütern auftreten, zu spüren bekommen (z.B. Reisebüros, Ticketverkäufer).
Zudem gibt es eine neu gefasste Konzern-Ausnahme, die besagt, dass Zahlungsvorgänge zwischen gruppenangehörigen Unternehmen nicht der Erlaubnis bedürfen. Auslegen könnte man es so, dass die erlaubnisfreie Zentralisierung des gruppenweiten Zahlungsverkehrs auf ein Gruppenunternehmen zugelassen werden soll.
Spannende Neuerungen, die in der Zahlungswelt auf uns warten. Es lohnt sich also, die aktuelle Episode durchzuhören!
Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.
Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).
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