Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat im Februar 2022 Leitlinien über die Ausnahmen zu „Begrenzten Netzen“ im Sinne der PSD2 herausgebracht. In dieser Ausgabe gehen wir näher darauf ein, warum Begrenzte Netze gegenüber Unbegrenzten Netzen gewisse Privilegien genießen. Weitere Themen: Wir betrachten, was ein begrenztes Netz von Dienstleistern ist und welche Ausnahmen für begrenzte Produktsortimente gelten.

Zeitmarken – PSD2 und Begrenzte Netze (2)

  • 2:10: Unbegrenzte Netze vs. begrenzte Netze: Warum werden letztere privilegiert?
  • 4:17: Was ist konkret unter einem begrenzten Netz von Dienstleistern zu verstehen?
  • 9:20: Ausnahmen für begrenzte Produktsortimente

Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.

Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).

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