Payday Loans sind in Deutschland angekommen. Noch fristen sie eher ein Randdasein, doch Arbeitgeber sollten wissen, worauf sie sich einlassen. Die Kreditvergabe an den Arbeitnehmer ist mit einigen regulatorischen Besonderheiten verbunden.
Zeitmarken: Die Lastschrift – Payday Loans
- 0:32 – Was sind Payday Loans?
- 2:20 – Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie ihren Angestellten Payday Loans auszahlen wollen?
- 3:19 – Was für Partnerunternehmen gibt es, mit denen Arbeitgeber zusammenarbeiten können?
- 5:12 – Lizenzen und weitere Fallstricke
- 7:00 – Was sagt die BaFin dazu?
- 7:38 – Sollten Arbeitnehmer sich auf solche Angebote einlassen?
- 9:41 – Sorgfaltspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfung
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Über Dr. Susanne Grohé
Dr. Susanne Grohé ist Gründungspartnerin der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie leitet den Berliner Standort und berät vornehmlich im Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Blockchain & DLT-Bereich, im E-Commerce sowie zu Geldwäscherecht und Outsourcing.
Dr. Grohé hat zuvor die Rechtsabteilung von PayPal für den deutschsprachigen Raum geleitet und kennt daher die Inhouse-Perspektive aus eigener Anschauung. Sie veröffentlicht als Stammautorin regelmäßig Beiträge auf dem Blog „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw) und fungiert als Gastgeberin des Podcast-Formats „PayTechTalk“.
The Legal 500 zeichnete Dr. Grohé 2021 im Ranking für Deutschland als einen führenden Namen im Bereich FinTech aus. Chambers and Partners würdigte sie 2020 als „Ranked Lawyer“ (Tier 4).