Geplantes Payment for Order Flows Verbot wahrscheinlich. Das Aus für die (Neo-)Broker?

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Es wurde schon einige Zeit vermutet: Die EU-Kommission soll ein Verbot von Payment for Order Flows (PFOF) vorbereiten. Ein (inoffizieller) Entwurf zirkuliert bereits und soll offiziell in den kommenden Tagen vorgestellt werden.

Was sind Payment for Order Flows (PFOF)?

Payment for Order Flows sind das Herzstück des Geschäftsmodells der Neobroker und vermutlich der Grund für ihren Erfolg. Typischerweise bieten Neobroker Orderausführungen entweder kostenlos oder für eine sehr geringe Gebühr an. Möglich wird das, indem der Neobroker für die Weiterleitung der Kundenorder an den Ausführungsplatz eine Vergütung erhält (die PFOF).

Der Hintergrund des geplanten Verbots

PFOF standen schon längere Zeit unter verstärkter Beobachtung. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hatte bereits im Juli 2021 in einer Stellungnahme die Ansicht vertreten, PFOF seien bereits nach derzeitiger Rechtslage kaum zulässig. PFOF stellten Zuwendungen dar und dürften daher nur angenommen werden, wenn sie einer Qualitätsverbesserung dienten.

Die BaFin vertrat dagegen bislang die Auffassung, bei ausreichender Aufklärung des Anlegers könnten PFOF noch zulässig sein.

Der Vorschlag der Kommission

Bislang hatten viele erwartet, dass die Kommission die bisherigen Regelungen zu Zuwendungen verschärft und Neobroker zu (noch) mehr Transparenz verpflichtet. Der Kommissionsvorschlag wählt nun einen anderen Ansatz und enthält ein absolutes Verbot für PFOF.

Dazu soll die sogenannte Finanzmarktverordnung (MiFIR) um einen neuen Art. 39a – Verbot von Zahlungen für die Weitergabe von Kundenaufträgen zur Ausführung ergänzt werden. Art. 39a enthält die relativ kurze und prägnante Regelung: Wertpapierunternehmen, die für Kunden handeln, erhalten keine Gebühren oder Provisionen oder nicht monetäre Vorteile für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an einen Ausführungsplatz. Das vielbemühte Bild der „großen Keule“ passt in diesem Zusammenhang.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kommissionsvorschlag umgesetzt wird?

Auch wenn es sich bislang bei dem geleaktem Kommissionsentwurf nicht um die finale Fassung handelt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Entwurf so vorgestellt und verabschiedet wird. Denn die Kommission legt bei der Begründung des Entwurfs den Schwerpunkt gar nicht so sehr auf die Neobroker und ihre Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden. Das Argument der Kommission ist, dass durch die Praxis der PFOF zunehmend Order über Hochfrequenzhändler (sogenannte systematische Internalisierer) an Ausführungsplätze geleitet werden.

Das schwäche die Transparenz der Orderabwicklung des gesamten Marktes. Transparenz ist aber eines der zentralen Ziele des europäischen Wertpapierregimes. Durch das PFOF-Verbot soll daher vor allem die Transparenz des Gesamtmarkts erhöht werden. Die Kommission erwartet, dass Neobroker Kundenorder anders als bislang verstärkt an geregelten Märkten oder MTF platzieren.

Wie geht es mit Payment for Order Flow weiter?

Sollte der Entwurf wie vorgestellt veröffentlicht und verabschiedet werden, ginge es schnell: Die Änderung träte bereits 20 Tage nach Veröffentlichung des finalen Rechtsakts in Kraft. Dann müssten die Neobroker schnell ein neues Abrechnungsmodell einführen, um weiterhin ausreichend Umsätze zu generieren.

Autor

  • Till-Christopher Otto arbeitet seit 2020 als Rechtsanwalt bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und berät in dieser Funktion regelmäßig Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute in allen Bereichen des KWG, WpHG, ZAG und GwG. Daneben ist er Autor in verschiedenen Kommentaren zum GwG, dem VermAnlG und dem KAGB und hält regelmäßig Vorträge zu Regulierungsthemen, insbesondere zum GwG.

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