Durch das Kryptoverwahrungsgesetz erhält die deutsche Kryptoszene Rechtssicherheit. Gewinnt sie auch Wettbewerbsfähigkeit?
Ein Gastbeitrag von Christoph Iwaniez, Chief Financial Officer von Bitwala.
Die kürzlich verabschiedeten neuen Regelungen im Geldwäsche- und Verwahrbereich geben Banken Rechtssicherheit, ihren Kunden auf Basis der Banklizenz Kryptowerte anzubieten. Und im Umkehrschluss heißt das für viele Pioniere der noch jungen Branche: Wer hierzulande im Kundenauftrag Kryptowerte verwahrt, benötigt dafür eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Doch wie wird sich das auf den deutschen Krypto-Markt auswirken? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch für Anbieter in Deutschland?
Dieser Beitrag beschäftigt sich insbesonderen mit den Auswirkungen auf zwei wesentliche Aspekte: den gewerblichen Handel und die Verwahrung von Kryptowerte.
Handel mit Kryptowerten: BaFin Verwaltungspraxis bestätigt
Für die BaFin gelten Kryptowerte wie Bitcoin bereits seit 2013 als Rechnungseinheiten in Form von Finanzinstrumenten. Dement-sprechend muss zum Handel eine sogenannte Eigenhandelslizenz vorliegen. Anders als im europäischen Ausland, war für Geschäfte mit Kryptowerten somit schon vor Beschluss des neuen Gesetzes, grundsätzlich eine Banklizenz nötig.
Da dies jedoch lediglich eine Auslegung der BaFin war und keine direkte gesetzliche Regelung, sorgte das bei Marktteilnehmern für viel Unklarheit. Verschiedene Sichtweisen wurden insbesondere durch die nicht-einheitliche Rechtsprechung in diesem Graubereich deutlich (vgl Az.: 161 Ss 28/18 beim Kammergericht Berlin).
Das Gesetz folgt nun weitestgehend der Auslegung der BaFin und bestätigt die Verwaltungspraxis. Rechtssicher steht nun für alle Anbieter dieser Dienste in Deutschland fest: Ab 2020 muss für den gewerblichen Handel mit Bitcoin & Co eine Banklizenz für den Eigenhandel vorliegen.
Aus meiner Sicht ist dieser Schritt zu begrüßen. Die Entscheidung sorgt nicht nur für Klarheit bei allen Beteiligten im jungen Krypto-Markt, sondern ermöglicht auch einen besseren Schutz für Verbraucher. Selbstverständlich wird es auch für neue Player auf dem Markt sorgen – vielleicht sogar bei dem ein oder anderen großen Finanzdienstleister letzte Zweifel ausräumen.
Kryptoverwahrung: Neue Standards werden gesetzt. Ein Beispiel, das Schule macht?
Das Thema Verwahrung ist ein besonders wichtiges in diesem Markt: Beim Handel mit Kryptowährungen werden oft Werte in signifikanten Größenordnungen bewegt, die üblicherweise auf sogenannten Pooling Konten mit noch höheren Summen liegen. Darüber hinaus bringt der Handel eine gewisse Komplexität mit sich, was bei unsachgemäßer Ausführung zu erheblichen Verlusten und Schaden für den Kunden führen kann. Unzureichende Standards in der internen Geschäftsorganisation oder fehlende finanzielle Puffer haben bereits häufiger dazu geführt, dass Anbieter von einem Tag auf den nächsten zahlungsunfähig waren, und so das Vermögen der Kunden verloren haben.
Für deutsche Anbieter ist die Einhaltung der Anforderungen für eine Lizenz zum Eigenhandel mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Dies im Wettbewerb zu internationalen Anbietern, die diese Anforderungen nicht erfüllen müssen und in einer digitalen, vernetzten Welt ihre Dienste so gesehen effizienter in Deutschland anbieten können. Für den Standort Deutschland ist entscheidend, dass die BaFin mit Nachdruck auch Anbieter an die Einhaltung der hiesigen Gesetze anhält, die aus dem Ausland heraus in Deutschland aktiv sind. Die Regulierung der Wertpapiermärkte zeigt, dass dies grundsätzlich durchsetzbar ist.
Durch das stabile und regulierte deutsche Setup ergeben sich für Anbieter hierzulande aber auch maßgebliche Mehrwerte, die in der Welt der oft unsicheren Krypto-Dienste rar gesät sind: Vertrauen und Sicherheit. Andere Anbieter mögen dann vielleicht günstiger sein, aber sicherer sind sie bestimmt nicht.
Es profitiert der Verbraucher, denn er gewinnt an Sicherheit. Darin liegt eine große Chance. Es gilt diese Mehrwerte für sich zu nutzen und damit Kunden für einen sicheren Umgang mit Kryptowerten zu begeistern. Nur so kann der Markt über die ersten frühen Anwender hinauswachsen. Schlussendlich ist das Marktpotenzial von gut regulierten Anbietern grundsätzlich höher, als das von Nischenanbietern, die sich eher auf risikobereite Anleger spezialisieren.
Wie funktioniert Kryptoverwahrung technisch?
Kryptowerte werden in einer sogenannten Wallet aufbewahrt, nur wer auch Zugriff auf die privaten Wallet-Schlüssel hat, kann auf diese Wallet und somit die dort gelagerten Kryptowerte zugreifen und Transaktionen steuern. Liegen die Coins beispielsweise auf einer Börse, dann hält diese auch die privaten Schlüssel. Der Vorteil daran ist, dass lediglich eine funktionierende Internetverbindung benötigt wird, um zu handeln. Dieses Setup birgt jedoch auch einige Risiken, insbesondere in puncto Sicherheit.
„Dieses Setup birgt jedoch auch einige Risiken, insbesondere in puncto Sicherheit.“
Viele glauben, das Kryptowährungen nur dann massentauglich werden, wenn das Halten der Schlüssel einfacher wird. Dazu müsste allerdings eine zentrale Stelle die Schlüssel verwahren und dem Kunden in vereinfachter Form zugänglich machen, z.B. E-Mail und Passwort, wie man es vom Online-Banking kenn.
Sobald ein Dritter für den Kunden auf dessen Kryptowerte zugreifen kann und somit mit dessen Zustimmung (oder im schlechtesten Fall auch ohne) Transaktionen auf der Blockchain signieren kann, kann man von Verwahrung ausgehen. Manche Dienste, wie beispielsweise eine Krypto-Kreditkarte mit der man direkt mit BTC bezahlen kann, benötigen den Zugriff auf die privaten Keys, um zu funktionieren. Viele der aktuellen Krypto-Anbieter erfordern für ihre Dienste eine Verwahrung, insbesondere die großen Kryptobörsen. Jeder der schon von verschwundenen Kryptobörsen-Betreibern oder einem großen Börsen-Hack gelesen hat, weiß welches Risiko dem üblichen Setup dieser Dienste innewohnt. Deshalb heißt es auch “Not your keys – not your Bitcoin!”
Fakt ist: Wer den privaten Schlüssel für den Kunden hält, trägt die Verantwortung über signifikante Werte, die auf der Wallet verwahrt werden. Kommt es zu technischen Fehlern, Hacks, fahrlässigem Verhalten oder zu Betrugsfällen sind die Kryptowerte der Kunden gefährdet. Bei Startups kann auch eine plötzliche Insolvenz des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden. Wer stellt dann den Betrieb der Technik sicher, über den der Kunde auf seine Kryptowerte zugreifen kann?
Fazit
Die technische Möglichkeit, dass Kryptowerte unwiederbringlich verloren gehen, machen alle Blockchain Assets angreifbar und wenig alltagstauglich. Auch Betrug und Intransparenz schadeten bislang der Entfaltung einer Massenmarkt tauglichen digitalen Token-Wirtschaft.
Wir glauben an eine nachhaltige Chance, dass mehr Kunden sicher an den Vorteilen der Blockchain-Technologie teilhaben können, und begrüßen die gesetzliche Regulierung. Andernfalls werden mit steigendem Interesse an Krypto-Werten sich auch die Fälle häufen, an denen Kunden zu erheblichen Schaden kommen. Der Regulator sollte hier Mindestanforderungen fordern und diese auch überwachen. Auf Basis der deutschen Krypto-Gesetzgebung lässt sich eine stabile und mit standortbedingten wettbewerbsvorteilen ausgestattete Tokenökonomie aufbauen, die Schule machen kann.