Eine der beliebtesten Zahlungsmethoden der Deutschen scheint ins Wanken zu geraten. Viele finden es gut, andere weinen dem Zahlungsverfahren hinterher. Hier eine kurze Zusammenfassung und die Meinungen aus dem Team.
Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen und geurteilt und viele fürchten das Ende der jahrzehntelang beliebten Lastschrift, vor allem Händler sehen große Probleme, denn bietet ein Online-Shop das Lastschriftverfahren als Zahlung an, gilt es für alle Kunden – egal, ob im In- oder Ausland. Doch die Bonitätsprüfung wird so extrem teuer. Und das macht das Verfahren für Händler unattraktiv.
Es ist ein Urteil, das Wellen schlägt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht verbieten darf, Online-Tickets per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Hintergrund ist eine Klage österreichischer Verbraucherschützer.
Was zunächst unspektakulär klingt, hat es in sich: Online-Shops müssen sich zukünftig genau überlegen, ob sie das Verfahren noch nutzen. Denn: Wenn die Zahlungsart Lastschrift zugelassen ist, so die Luxemburger Richter, dürfe es keine Rolle spielen, aus welchem Land der Kunde bestellt – und wo er sein Konto führt.„Das ist ein Bärendienst für den Online-Handel“, kommentierte der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) das Urteil. Das Digital-Magazin t3n schreibt in einer Kolumne sogar: „Auf Wiedersehen Lastschrift, es war schön mit dir“. Doch woher kommt der Pessimismus?
Die Deutschen lieben ihre Lastschrift
Für Internet-Shops bleiben mit dem Gerichtsurteil nur zwei Möglichkeiten: Entweder stellen sie das Lastschriftverfahren allen EU-Kunden zur Verfügung – oder sie verzichten ganz darauf. Dabei ist das Verfahren gerade in Deutschland beliebt: Mit einem Umsatzanteil von knapp 20 Prozent liege es auf dem dritten Platz der beliebtesten Zahlungsmethoden beim Online-Kauf, so die Marktforscher des EHI Retail Instituts.
Beim Lastschriftverfahren geht der Händler ein gewisses Risiko ein. Bei mangelnder Kontodeckung wird das Geld zurückgebucht. Und der Kunde kann der Buchung ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank widersprechen. Die Folge: Der Händler bleibt auf seiner Rechnung sitzen. Um Zahlungsausfällen vorzubeugen, prüfen die meisten Anbieter daher vorab die Bonität ihrer Kunden – zum Beispiel über die Schufa. Im Ausland allerdings ist es teuer und mitunter schwer, entsprechende Kundeninformationen einzuholen. So bietet die Schufa entsprechende Informationen nur in zehn von 28 EU-Staaten an.
Auch wenn der Handel kritisch ist – Verbraucherschützer begrüßten das EuGH-Urteil. und die Entscheidung ist wohl nicht besonders überraschend. Das Europäische Recht ist eindeutig und verbietet Diskriminierung wegen des Wohnortes. Gerade für Verbraucher, die im grenznahen Bereich wohnten, hat das Gericht vielleicht eine wichtige Entscheidung getroffen und der EuGH hat somit bestätigt, dass man nicht mehr zwei Konten unterhalten muss, weil man in einem Land arbeitet und im anderen wohnt.
Was sagt das Team zu dem Urteil. Weint ihr dem Verfahren hinterher oder denkt ihr hier werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt?
André Bajorat
Aus deutscher Sicht natürlich komisch, wenn die Lastschrift plötzlich aus Shops verschwinden sollte. Allerdings bin ich nicht sicher wie groß das Problem wirklich ist, da die Payment Branche eigentlich immer sehr schnell Lösungen findet. Aus einer europäischen Perspektive finde ich es gut und konsequent. Genau an solchen Beispielen sieht man weiter unsere nationale denke. Die sollten wir aber ablegen und dazu gehört auch, dass wir uns in Infrastrukturbereichen harmonisieren. Payment ist Infrastructure und sollte in Europa einheitlich gedacht und dann gemacht sein. Nur dann haben wir wirklich die Chance auf einen gelebten einheitlichen Binnenmarkt.
Miriam Wohlfarth
Die Online-Lastschrift wird es weiter geben
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) letzte Woche, dass die Nutzung der SEPA-Lastschrift nicht vom Wohnsitz des Kunden abhängig gemacht werden darf, hat in einigen Kreisen für hohe Aufmerksamkeit geregt. Immer noch sind viele Fragen offen. Ich kann nur aus Sicht unseres eigenen Geschäfts als Payment- Dienstleister sprechen. Die Lastschrift ist für alle da. Das war sie zuvor und bleibt sie auch weiterhin.
Das Thema, dass Kunden nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder dem Ort, wo sie ihr Konto führen diskriminiert werden dürfen, ist nicht neu. Wir lehnen Transaktionen nicht allein auf Basis der Adresse oder der IBAN ab. Die Lastschrift war und ist immer für alle Käufer nutzbar, niemand wurde oder wird diskriminiert.
Bemerkenswert fand ich auch das Beispiel des EuGH, Waren zurückzuhalten, bis die Lastschrift eingegangen ist. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Die Bestellungen im E-Commerce können sich so mehrere Tage bis Wochen verzögern. Besondern schwierig stelle ich mir das im Ticketing vor. Online-Tickets sind in der Regel sofort verfügbar. Hier auf die eingehende Zahlung zu warten, ist sicher nicht im Sinne des Verbrauchers. Ich finde, hier wurde der Prozess nicht ganz zu Ende gedacht, was das eigentlich für den E-Commerce unterm Strich bedeutet.
Einen dritten Punkt möchte ich noch zum Thema Risikoprüfung bringen: Ja, es gibt Unterschiede in den einzelnen Ländern. Aber das betrifft alle Zahlungsarten, nicht nur die Lastschrift. Der Unterscheid liegt im Risikomanagement. Bei sogenannten „unsicheren Zahlungsarten“, wie auch Rechnungskauf und Ratenzahlung, geht der Händler in Vorleistung. Auch bei der Lastschrift, weil hier der Käufer die Lastschrift innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurück buchen kann. Kern des Geschäfts eines Payment-Dienstleisters ist deswegen ein intelligentes Risikomanagement.
Wie läuft die Risikoprüfung bei einem Payment-Dienstleister? Natürlich wird die Adresse mit geprüft. Genauso wie dutzende andere Datenpunkte. All diese Daten werden in Kombination zur Risikoprüfung im Sinne der Betrugsbekämpfung genutzt, also zum Entdecken von Betrugsmustern und zur Vermeidung von Zahlungsausfall. Ein Beispiel: Ein Käufer mit Wohnsitz in Deutschland bestellt mit einem Rechner aus UK und lässt das nach Italien liefern. Betrug oder alles rechtens? Die müssen intelligente Regeln und Algorithmen abschätzen. Eine Adresse führt also nie allein zur Ablehnung.
Jochen Siegert
Jetzt kommt natürlich das große Lamento. Da haben wir ein erfolgreiches deutsches, später dank SEPA europäisches Erfolgsmodell und dann wird es kaputt gemacht. Aber ist es wirklich so? Dank der EU haben wir keine u.a. keine Zölle, Grenzkontrollen und Roaminggebühren mehr innerhalb von Europa. Warum aber noch eine IBAN-Diskriminierung oder Landesdiskriminierung bei der Lastschrift? Aus einer europ. Sicht ergibt das Urteil viel Sinn.
Als Deutscher, der in Luxembourg wohnte und seine Bankverbindungen nicht nach Luxembourg umzog, kann ich viele Geschichten erzählen wie Finanzdienstleistung auch in den 2010er Jahren immer noch primär national und nicht europäisch gedacht wird.
Werden die Online-Shops jetzt die Lastschrift einstellen? Ich wette nicht! Lastschrift wird einen Schub bekommen. Dienstleister im Payment werden ihre Riskmodelle anpassen und andere europ. Länder integrieren. Ich denke das Urteil wird am Ende die Lastschrift noch stärken statt ihr Ende einläuten!
Kilian Thalhammer
Sturm im Wasserglas – die Lastschrift bleibt so lange wie das Bargeld. Ich glaube hier wird ein Problem generiert, dass es gar nicht gibt und selbst wenn, gibt es dafür schon Lösungen. Lieber etwas mehr “aus dem Markt“ heraushalten“ als hineinregulieren. Die Lastschrift bietet einige Vorteile die der Markt braucht, v.a. nachdem diese nun in Teilen den anderen Zahlarten „weggenommen“ wurden. Stichwort: Recurring Payments. Und es gibt genug Kunden und Use Cases die das brauchen. Ich frage mich eher – warum nicht die Lastschrift und ihre Eigenschaften als Basis für ein europäisches Scheme nehmen?
Maik Klotz
Im Zahlungsverkehr ist Deutschland ja ein bisschen wie Gallien. Nur das dieses mal die Römer, also der EuGH den Deutschen ein Strich durch die Rechnung gemacht hat und der Lastschrift den Todesstoß gegeben. Da es ja nicht wenige Alternativen gibt, dürfte sich der Schmerz in Grenzen halten. Was diese Geschichte aber dennoch schön zeigt: die Lastschrift ist ein Relikt aus einer Pre-Ecommerce-Ära und aus der Zeit gefallen. Es passt halt einfach nicht zum E-Commerce, vor allem für den Händler. 8 Wochen Lastschrift zurückziehen lädt ja schon fast zu Missbrauch ein. Tschüß Lastschrift. War schön mit dir, aber nun musst du gehen.