Begrenzte Netze – was bis September für Unternehmen wichtig wird

Seit dem 1. Juni 2022 sind die EBA-Leitlinien zu Begrenzten Netzen in Kraft. Unternehmen, die PSD2-Bereichsausnahmen für begrenzte Netze und sehr begrenzte Produktangebote im Zahlungsverkehr in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 1. September 2022 eine Neuanzeige abgeben. Peter Frey von PayTechLaw klärt im Follow-up zur letzten Episode auf, was Unternehmen bis September tun müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Über Peter Frey
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing.

Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw).

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Autor

  • Die studierte Soziologin und Medienwissenschaftlerin beobachtet, analysiert und schreibt als Journalistin seit vielen Jahren über die Startup- und Fintechszene. In der Vergangenheit arbeitete sie für führende on- und offline Gründer- und Wirtschaftsmedien im In- und Ausland, moderiert und schrieb mit Kollegen ein Buch über Unternehmen im Ruhrgebiet. Seit 2019 arbeitet sie für Payment & Banking, seit 2020 ist sie festes Redaktionsmitglied und ist in dieser Position verantwortlich für alle Themen Content, Planung und Entwicklung neuer Medienformate. In ihrer Zeit bei Payment & Banking ist sie zudem eine eifrige Podcasterin geworden.

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