Während der Neobroker sich mit Verbraucherschutz beschäftigen muss, gibt es in Sachen Girokarte Rekordzahlen. Unser Top und Flop des Februars.
An dieser Stelle beleuchten wir einmal im Monat die hoch Geflogenen und tief Gefallenen, die Auf- und die Absteiger, die Gewinner und Verlierer, kurz: Wer war Top? Wer war Flop? Diesmal der Blick auf den Februar 2025.
Top: Die Girokarte hebt ab
Zugegeben, so richtig viele Freunde hat die Girokarte in der Payment-und-Banking-Szene nicht. Doch trotz Konkurrenten wie der Visa-Debitkarte, digitaler Bezahlmöglichkeiten wie bei Apple Pay oder Paypal ist diese deutscheste aller Kartenerfindungen nicht tot zu kriegen. Im Gegenteil: Im vergangenen Jahr wurde so oft wie noch nie mit der Girokarte bezahlt. 7,9 Milliarden Bezahlvorgänge zählte die Frankfurter Einrichtung Euro Kartensysteme.
Die Girokarte sei damit weiterhin Marktführerin im stationären Handel. An der guten Performance der Karte konnte bisher also nicht einmal der Wegfall der Maestro-Funktion etwas ändern. In anderen Worten: Wir befinden uns im Jahre 2025 nach Christus. Die ganze Welt ist von modernen Bezahlmöglichkeiten besetzt… Die ganze Welt? Nein! Ein von unbeugsamen Deutschen bevölkertes Land hört nicht auf, anderen Bezahlsystemen Widerstand zu leisten.
Flop: Alle gegen Trade Republic
Zuerst war es offenbar die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die ankündigte, gegen Trade Republic vorzugehen. Dann zog laut einem Bericht des Manager Magazins auch noch die Bundesfinanzaufsicht nach. In beiden Fällen geht es um die Werbeaussagen zu den Zinsen des Neobrokers.
So warb Trade Republic nach Darstellung der Verbraucherzentrale einst damit, dass Kund:innen „unbegrenzt“ Zinsen in Höhe von drei Prozent auf ihr Geld bekämen. Außerdem solle das Guthaben auf Partnerbanken verteilt sein und damit jeweils mit bis zu einer Höhe von 100.000 Euro der Einlagensicherung unterliegen. Doch bei genaueren Hinschauen stellten die Verbraucherschützer:innen fest, dass das Geld nicht nur bei Banken liegen kann, sondern auch in Liquiditätsfonds investiert würde – und dieser Teil kann dann nicht der Einlagensicherung unterliegen. Zudem würde der Neobroker nicht geltend machen, dass die Zinsen sich entsprechend des EZB-Leitzinses ändern könnten.
Wie stichhaltig die Vorwürfe der Verbraucherzentrale sind, wird sich noch zeigen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung teilte Trade Republic mit: „Die Produkte von Trade Republic entsprechen den strengen Regularien der Bafin.“ Der laufende Austausch mit der Bafin sei zudem „normale Aufsichtspraxis.“ Die Verbraucherschützer:innen haben in jedem Fall Klage eingereicht. Klar ist aber: Selbst wenn die Vorwürfe nicht haltbar sind, ist ein gewisser Image-Schaden bereits da. Für einen Neobroker, der auf Kund:innenjagd ist und neue Geschäftsfelder erschließen muss, ist das mindestens mal unangenehm.