EMV

Die Abkürzung EMV (Europay International, MasterCard und VISA) bezeichnet eine Spezifikation für Zahlungsinstrumente (Zahlungskarten, SIM-Karten mit Zahlfunktion, etc.), die mit einem Chip (EMV-Chip) ausgestattet sind. Die Buchstaben EMV stehen für die drei Gesellschaften, die den Standard entwickelten: Europay International (heute Mastercard Europe), Mastercard und Visa. Die erste Version der EMV Spezifikation wurde 1998 veröffentlicht. Der Hintergrund für einen einheitlichen Standard lag an dem Umstand, dass Mitte der 1990er einzelne Länder anfingen lokale Debitkarten mit Chip Technologie auszustatten, da diese jedoch proprietären Standards entsprachen, waren diese Karten nicht grenzüberschreitend nutzbar. Der EMV-Standard baut im Wesentlichen auf den Prinzipien der Interoperabilität und der Flexibilität auf. Interoperabilität bedeutet dabei, dass die gleiche system- und länderübergreifende Karten- und Terminalnutzung, die es bei der Magnetstreifentechnik gibt, auch bei der Chipkartentechnik vorhanden ist (die Kurzform wird meist “honor all cards” genannt). Flexibilität bedeutet, dass jedes Zahlungsverkehrssystem die Möglichkeit haben muss, individuelle Bedürfnisse jenseits der Interoperabilität realisieren zu können. So nutzen z.B. lokale Debit-Schemes wie die girocard diese Flexibilität um über EMV hinausgehende Spezifikationen zu implementieren. Für die Entwicklung des gemeinsamen Standards und seine Weiterentwicklung wurde von den EMV-Namensgebern eine eigene Gesellschaft, EMVCo LLC, gegründet. Der EMV-Standard wurde von dieser Gesellschaft definiert und von ihr weiterentwickelt. EMVCo prüft und zertifiziert darüber hinaus die Hersteller von EMV-fähigen Geräten wie z. B. Karten, Geldautomaten und Kartenakzeptanz-Terminals (POS / mPOS Terminals), die EMV-Technik verwenden. Die wesentlichen Vorteile der Chiptechnik und damit auch Gründe für den Ersatz des Magnetstreifens durch den Chip sind:
  • Der Chip kann im Gegensatz zum Magnetstreifen mittels technischer Verfahren wirksam gegen eine Duplizierung oder Veränderung geschützt werden. Der Chip kann eine Verschlüsselung ausführen, ohne dass ein verwendeter geheimer Schlüsselwert ausgelesen werden könnte.
  • Beim Einsatz von Chipkarten kann die Erkennung der Kartenechtheit (Card Authentication) und die Prüfung des Karteninhabers (Cardholder Verification) stattfinden, auch ohne dass eine Online-Verbindung besteht.
  • Im Gegensatz zum Magnetstreifen, der als rein passiver Datenspeicher fungiert, ist ein Chip ein Mini-Computer mit geschützten Datenbereichen und Anwendung kryptographischer Verfahren.
In Europa wurden alle Zahlungskarten bis 2005 auf die EMV Technologie umgestellt. Am 1. Januar 2005 kam es darüber hinaus zur so genannten Haftungsumkehr. Das heißt, wenn ein auf Kartenfälschung beruhender Schadensfall eintritt, haftet der „Acquirer“ (die vertragsunternehmensabrechnende Bank) bzw. der „Issuer“ (die kartenausgebende Bank), die terminalseitig bzw. kartenseitig EMV nicht unterstützt. Für die USA wurden die ersten Migrationspläne im Jahr 2012 veröffentlicht. In Q4 2015 begannen dann mit einiger Verzögerung die Kartenherausgeber die ersten Magnetstreifenkarten durch EMV-Chipkarten zu ersetzen. Als Anreiz wurde auch in den USA die Haftungsumkehr zum 1. Januar 2016 eingeführt.

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