- Mindest- bzw. Anfangskapitalausstattung (bei Neugründung)
- min. zwei fachlich geeignete Geschäftsführer
- beteiligte Personen müssen genannt werden und zuverlässig sein
- tragfähiger Geschäftsplan
Banklizenz
Das Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften in Deutschland benötigt eine schriftliche Erlaubnis, die von der Europäischen Zentralbank in Abstimmung mit der BaFin oder direkt von der BaFin, je nach Erlaubnis, erteilt wird. Um eine Banklizenz zu erhalten müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
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