Plattformen und Marktplätze – Eine rechtliche Definition

Marktplätze und Plattformen

Frank Müller von PayTechLaw erklärt die Unterschiede zwischen Marktplätzen, Plattformen und Online-Shops und den juristischen Unterschied zwischen B2C und B2B Plattformen.

Zeitmarken: Plattformen und Marktplätze – Eine rechtliche Definition

  • 0:53 – Unterschiede zwischen Marktplätzen, Plattformen und Online-Shops
  • 2:30 – Der juristische Unterschied zwischen B2C und B2B Plattformen

Frank Müller, LL.M.

Frank Müller, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit 2008 deutsche und internationale Unternehmen sowie Start-ups in allen Fragen rund um das Bank-, Bankaufsichts-, Zahlungsverkehrs- und Geldwäscherecht.

Neben seiner Beratungstätigkeit bei Annerton hält er Vorträge auf nationalen und internationalen Fachtagungen (u.a. auf der Money20/20Europe) und veröffentlicht branchenspezifische Beiträge. Frank ist Mitgründer, Herausgeber und Autor des Blogs PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. Er ist Initiator des FinTech Lawyers Network, einer internationalen Allianz aus Payment und FinTech-Anwälten.

Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte einen Masterstudiengang an der University of the Western Cape (Cape Town) mit dem Schwerpunkt International Payment Systems.

Autor

  • Die studierte Soziologin und Medienwissenschaftlerin beobachtet, analysiert und schreibt als Journalistin seit vielen Jahren über die Startup- und Fintechszene. In der Vergangenheit arbeitete sie für führende on- und offline Gründer- und Wirtschaftsmedien im In- und Ausland, moderiert und schrieb mit Kollegen ein Buch über Unternehmen im Ruhrgebiet. Seit 2019 arbeitet sie für Payment & Banking, seit 2020 ist sie festes Redaktionsmitglied und ist in dieser Position verantwortlich für alle Themen Content, Planung und Entwicklung neuer Medienformate. In ihrer Zeit bei Payment & Banking ist sie zudem eine eifrige Podcasterin geworden.

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