Frank Müller von PayTechLaw erklärt die Unterschiede zwischen Marktplätzen, Plattformen und Online-Shops und den juristischen Unterschied zwischen B2C und B2B Plattformen.
Zeitmarken: Plattformen und Marktplätze – Eine rechtliche Definition
- 0:53 – Unterschiede zwischen Marktplätzen, Plattformen und Online-Shops
- 2:30 – Der juristische Unterschied zwischen B2C und B2B Plattformen
Frank Müller, LL.M.
Frank Müller, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit 2008 deutsche und internationale Unternehmen sowie Start-ups in allen Fragen rund um das Bank-, Bankaufsichts-, Zahlungsverkehrs- und Geldwäscherecht.
Neben seiner Beratungstätigkeit bei Annerton hält er Vorträge auf nationalen und internationalen Fachtagungen (u.a. auf der Money20/20Europe) und veröffentlicht branchenspezifische Beiträge. Frank ist Mitgründer, Herausgeber und Autor des Blogs PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. Er ist Initiator des FinTech Lawyers Network, einer internationalen Allianz aus Payment und FinTech-Anwälten.
Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte einen Masterstudiengang an der University of the Western Cape (Cape Town) mit dem Schwerpunkt International Payment Systems.