Bei einer Prüfung stellte die Bafin viele Mängel bei der Geldwäschebekämpfung und IT-Prozessen von Payone fest. Jetzt muss das Institut mehr Eigenmittel vorhalten – und bekommt einen Sonderbeauftragten. Was das bedeutet.
Neue Hiobsbotschaft für Worldline und die Sparkassen: Die Finanzaufsicht Bafin geht hart mit Payone ins Gericht. Nachdem bereits 2023 ernsthafte Geldwäschepräventionsmängel zu einer Einschränkung des geschäfts mit Hochrisikokunden geführt hatten, legt die Bafin nun noch einmal nach: Weil eine Sonderprüfung aus dem Jahr 2022 ergeben hat, dass das Institut die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht vollumfänglich erfüllt. Betroffen waren laut Bafin unter anderem Anforderungen an die IT und die IT-Prozesse. Darüber hinaus hatte eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2023 ergeben, dass „das Institut die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetztes (GwG) nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte”, notiert die Bafin aktuell. Mängel gefunden hat sie unter anderem im EDV-Monitoring und in der Risikobewertung von Transaktionen.
Das Joint-Venture von Worldline (60 Prozent) und DSV-Gruppe (40 Prozent) soll die Mängel nun abstellen. Bis das geschehen ist, muss der Payment-Anbieter mehr Eigenmittel vorhalten. Als Höchststrafe schickt die Bafin auch noch einen Sonderbeauftragten zu Payone, der alles weitere überwachen soll. Die entsprechenden Bescheide sind seit dem 17. November 2024 beziehungsweise dem 21. Januar 2025 bestandskräftig.
Bafin bei Payone: Es könnte länger dauern
Die Entsendung des Sonderbeauftragten deutet darauf hin, dass die Finanzaufsicht unter Chef Mark Branson davon ausgeht, dass die Behebung der Probleme wohl eher länger dauern wird. Bereits in der Vergangenheit hatte die Bafin vermehrt Sonderbeauftragte in Payment-Unternehmen und Fintechs geschickt. Betroffen waren unter anderem die Neobank N26, der Payment-Dienstleister Unzer und das Fintech Solaris. In allen Fällen blieben die Sonderprüfer länger als gedacht und entdeckten immer neue Probleme. Droht das nun auch bei Payone? Und falls ja, was bedeutet das für die sowieso schon angeschlagene Payment-Firma?
Sicher ist schon jetzt: Es ist der nächste heftige Rückschlag für den Sparkassen-Acquirer. Schon 2023 stellte die Bafin gravierende Mängel bei der Geldwäschebekämpfung von Payone fest. Daraufhin untersagte die Finanzaufsicht dem Institut das Geschäft mit einigen Hochrisikokunden und verbot Payone sogar, neue Kunden in diesem Bereich aufzunehmen. Schon damals hieß es von der Bafin, sie habe „gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz“ festgestellt. „Infolge unzureichender Sicherungssysteme gegen Geldwäsche hatte die Payone GmbH in ihrem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut.“ Damals betonte die Finanzaufsicht, dass die endgültige Prüfung noch gar nicht abgeschlossen war. Das ist jetzt offenbar der Fall.
Worldline: Aktie gibt nach
Die neuen Beschränkungen dürften aber nicht nur die Tochter Payone schwer treffen, sondern auch den größten Anteilseigner Worldline besorgen. Immerhin musste der Payment-Anbieter zuletzt mehrfach Gewinnwarnungen ausgeben, die nicht zuletzt mit den Problemen bei Payone zusammenhingen. Der Mutterkonzern hatte darauf auch mit einem Kahlschlag bei Payone reagiert. Im Juli 2024 wurde klar, dass offenbar jede zehnte Stelle wegfallen soll. Am Mittwoch bewegte sich die Aktie des Payment-Riesen nach der Bafin-Veröffentlichung nur leicht nach unten.
Payone bestätigte die Schritte der Bafin auf Anfrage und teilt über eine Sprecherin mit: „Unabhängig von dieser Anordnung hat PAYONE seine Eigenkapitalbasis Ende 2023 deutlich gestärkt, um seine finanzielle Solidität zu untermauern und sein Engagement für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu demonstrieren. Durch diese Kapitalerhöhung, die von den Gesellschaftern S-Payment (DSV-Gruppe) und Worldline (Worldline Group) unterstützt wurde, ist PAYONE in einer soliden Position, um potenzielle Herausforderungen zu bewältigen. Aufgrund der bereits abgeschlossenen Eigenkapitalerhöhung besteht für PAYONE kein Handlungsbedarf zur Erfüllung der aktuellen BaFin-Anordnung. Es stehen ausreichend frei verfügbare Eigenmittel zur Verfügung.“ Weiter heißt es, Payone erkenne die Entscheidung der Bafin an und sehe darin eine Chance, seine Geschäftstätigkeiten zu optimieren. „Unseren Kunden und Partnern können wir versichern, dass wir unseren regulären Geschäftsbetrieb unverändert und in gewohnter Qualität weiterführen werden.“