Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie hat die EU auf die zunehmende Verbreitung digitaler Bezahlmethoden wie “Buy now, pay later” reagiert. Die neue Regelung zielt darauf ab, Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen und erfordert umfassendere Kreditwürdigkeitsprüfungen auch für Kleinstkredite. Open Banking kann hier sinnvoll unterstützen.

Mit Verabschiedung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie hat der Rat der Europäischen Union im November 2023 unter anderem auf die zunehmende Verbreitung der neuen digitalen Bezahlmethoden wie “Buy now, pay later” (BNPL) reagiert. Diese moderne Form des Ratenkaufs und weitere Finanzierungsarten (zum Beispiel über Kreditkarten) haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das zeigt auch eine Untersuchung der Auskunftei SCHUFA. Demnach machen Kleinkredite unter 1.000 Euro mittlerweile mehr als 40 Prozent (42,6 Prozent, Stand Ende 2022) der neu aufgenommenen Kredite aus – Tendenz steigend. Grund genug für die EU im Sinne der „verantwortungsvollen Praktiken“ bislang ausgenommene kurzlaufende (unter drei Monate) Kleinstkredite (unter 200 Euro) ebenfalls zu regulieren und Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser vor Überschuldung zu schützen. 

Kreditwürdigkeitsprüfung auch für Kleinkredite vorgeschrieben

Zentraler Aspekt in der Regulierung ist die Ausweitung der verpflichtenden Kreditwürdigkeitsprüfung auf Kleinstkredite. Damit gilt die Kreditwürdigkeitsprüfung nun für weitere Kreditformen als bisher – dies soll sowohl Konsumentinnen und Konsumenten schützen als auch kreditgebende Unternehmen vor Zahlungsausfällen bewahren. Für Banken, Fintechs, aber auch E-Commerce-Händler wird dies zur Herausforderung, denn die Anbieter müssen Vertragsinhalte, Abläufe und vieles weitere an die neue Richtlinie anpassen und müssen mit höheren Prozesskosten bei der Kreditvergabe rechnen.

Open Banking kann hier wesentlich unterstützen, denn einige Dienste, die über die PSD2, die zweite europäische Zahlungsrichtlinie, bereits reguliert wurden, sind dafür ideal geeignet. Die PSD2 regelt den Zugriff auf das Bankkonto („Kontoblick“) von Nutzern (nach ausdrücklicher Zustimmung) über Unternehmen mit BaFin-Erlaubnis (sogenannte TPPs). Das Bankkonto bietet den idealen Ausgangspunkt für schnelle und sichere Identitätsprüfungen und Kreditwürdigkeitsprüfungen.

Bei der Identitätsprüfung zur Betrugsprävention beispielsweise loggt sich der Nutzer über eine Schnittstelle des TPP in sein Online-Banking ein und gewährt einen Blick auf sein Konto. In Echtzeit erfolgt der Abgleich des angegebenen Namens mit dem Vornamen und Namen des Kontoinhabers. Das Ergebnis ist eine sichere Verifikation der Namensangaben. TPPs wie finAPI bieten in Zusammenarbeit mit der SCHUFA zudem die KYC-Prüfung gemäß GwG (KYC-Prüfung nach den vereinfachten Sorgfaltspflichten gemäß § 14 GwG oder sogar die vollständige KYC-Prüfung gemäß § 12 GwG) an.

Open Banking macht automatisierte Bonitätsprüfungen möglich

Insbesondere für die Kreditwürdigkeitsprüfung eignet sich der Kontoblick ganz besonders. Mit dem automatisierten Check wird die Kreditvergabe einfacher, schneller und sicherer, und erfüllt eine der zentralen Vorgaben der neuen Richtlinie. Denn laut Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie muss der Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrags eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers vornehmen. Daher müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, die relevant sind, um die Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen wird. Hierfür sind künftig auch Faktoren zu berücksichtigen, mit denen die Rückzahlungsfähigkeit der Verbraucherin beziehungsweise des Verbrauchers eingeschätzt werden kann. Dazu können beispielsweise Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben der Person zählen. Genau dies leisten TPPs wie finAPI: Auf Basis des Kontoblicks erhalten Kunden wie Banken, Fintechs oder E-Commerce-Händler eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben sowie eine Haushaltsrechnung der Nutzer.

Damit bekommen Anbieter eine aktuelle Finanzübersicht über alle Konten – auch von Fremdbanken und damit eine wichtige Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Dabei sind diese Bonitätschecks oftmals als Zero-Integration-Lösung so gestaltet, dass eine revisionssichere Dokumentation erstellt wird und keine Integration in die Backendsysteme erforderlich ist. Bei TPPs wie finAPI können Kredite, die beim Blick auf das Bankkonto erkannt werden, zusätzlich mit gemeldeten Krediten bei der SCHUFA abgeglichen werden. So erhalten potenzielle Kreditgeber ein vollständigeres Bild der finanziellen Situation des Kunden und sehen auf einen Blick und in Echtzeit, was er/sie sich wirklich leisten kann. 

Effiziente Kreditwürdigkeitsprüfungen möglich

Damit kann eine Kreditwürdigkeitsprüfung einfach und effizient ausgestaltet werden. Die hohe Prozesseffizienz unterstützt somit besonders bei der bald vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung für Kleinstkredite, kurzlaufende Kredite und zinslose Kredite gemäß der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die Richtlinie ist Ende 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen und drei Jahre, um diese anzuwenden. 

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