Ein Gastbeitrag von Hartmut Giesen

Ende November wurden im Zuge des Umsetzungsgesetzes der 4. Geldwäscherichtlinie auch die in den letzten Monaten stark diskutierten Änderungen im KWG zur Regulierung von Krypto-Geschäften beschlossen. Im KWG ist nun das neue Finanzinstrument Kryptowert (im Weiteren oft kurz Krypto oder Kryptos) definiert und gleichzeitig wurde als ebenfalls neue Finanzdienstleistung die Kryptowerte-Verwahrung in das Gesetz aufgenommen. Krypto-Verwahrer benötigen eine Bafin-Lizenz und müssen ihre Kunden nach dem Geldwäschegesetz so identifizieren, wie dies auch Banken tun.

Nicht aufgenommen in das Gesetz wurde der zwischenzeitlich diskutierte Passus, dass Krypto-Verwahrer keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Wäre dieser Passus, der noch im Regierungsentwurf des Gesetzes stand, so beschlossen worden, hätte das für Banken bedeutet, dass sie keine Krypo-Verwahrung hätten anbieten dürfen. Und umgekehrt hätten Krypto-Verwahrer keine anderen Finanzdienstleistungen im Angebotsportfolio haben dürfen.

Neue Krypto-Regulierung: Rechtssicherheit für Banken und Kryptotechs – aber keine Veränderung des Status quo für Banken.

In der Berichterstattung zum Gesetzesbeschluss wurde der Eindruck erweckt, dass Banken mit der Gesetzesänderung erst jetzt Krypto-Verwahrung und -Handel anbieten dürfen. Das ist schlichtweg falsch. Banken durften ihren Kunden bisher schon Kryptos anbieten und diese auch verwahren. Das Gesetz hat jetzt nur geklärt, dass sie auch nach 2020 weiter das Verwahrgeschäft betreiben dürfen.

Dass Banken bis auf wenige Ausnahmen – die es aber tatsächlich gibt – bislang nicht ins Krypto-Geschäft eingestiegen sind, hat anderen Gründe.

Warum Banken bisher kein Krypto-Handel und -Verwahrung angeboten haben

Es gibt einige Gründe, warum Banken bisher vor dem Krypto-Geschäft im Allgemeinen und vor Krypto-Handel oder -Vewahrung im Besonderen zurückgeschreckt sind.

Zu den generellen Gründen gehören:

  • Fehlende Regulierung: Außer der Festlegung der Bafin, dass Kryptowährungen als Finanzinstrumente zu behandeln seien mit den entsprechenden Konsequenzen für die Erlaubnispflichten, gab und gibt es auch noch weiterhin viel Unsicherheit bei vielen (Regulierungs-) Themen wie Bilanzierung, Geldwäschevorschriften, Verwahrung
  • Die Reputation von Kryptowährungen generell: Ihnen wird nicht zu Unrecht eine Nähe zu kriminellen Handlungen unterstellt. In dieses Umfeld wollen sich Banken nicht begeben. 
  • Fehlendes Know-how auch bei etablierten Beratern
  • Das typische Innovatoren-Dilemma: Das Volumen von Krypto-Geschäften war und ist vergleichbar gering, birgt aber gleichzeitig hohe Risiken, verbunden mit einer hohen Unsicherheit, wie es sich entwickeln wird. Zudem gefährdet es potenziell das bestehende Geschäft der Banken.

Herausforderungen des Krypto-Handels

Krypto-Handel, der von mindestens zwei Banken und der Börse Stuttgart bisher schon betrieben wird, bereitet Banken aus den folgenden Gründen Schwierigkeiten:

Neue Krypto-Regulierung: Rechtssicherheit für Banken und Kryptotechs – aber keine Veränderung des Status quo für Banken.

– Der Geldwäsche-Aufwand ist relativ hoch und die notwendigen Analysen der Geschäfte – von der Krypto-Herkunftsanalyse bis zur Risiko-Analyse von beteiligten Wallet-Adressen – muss erst erlernt und geprüft werden. Der pseudonyme Charakter der Krypto-Prozesse stellt eine prinzipielle Herausforderung für die Geldwäsche-Überwachung dar.

Man weiß zwar, welche Wallet-Adressen an Transkationen beteiligt sind, aber nicht mit letzter Sicherheit, welche Personen dahinterstehen. Gleichwohl hat das Finanzministerium in seiner Geldwäsche-Risikoanalyse festgestellt, dass das Geldwäsche-Risiko von Kryptos wie Bitcoin eher gering vor allem im Vergleich mit Bargeld ist. 

-Es gab keine regulierten Krypto-Handelspartner für Banken – inzwischen gibt es dafür die Börse Stuttgart.

-Zur Bilanzierung von Kryptos gibt es noch keine einheitlichen Regeln. Als Praxis unter dem Bilanzierungsstandard IFRS hat sich die Bilanzierung als immaterielle Vermögensgüter herausgebildet. Das ist für Banken sehr ungünstig, weil es zu einer hohen Eigenkapitalbelastung führt, wenn Krypto-Positionen in der Bilanz stehen. Diese Posten werden komplett vom Eigenkapital abgezogen.

-Zivilrechtliche Unsicherheiten beim Verkauf von Kryptos an Privatanleger: Es besteht zumindest ein Risiko, dass Gerichte Kryptos als für Privatanleger nicht geeignet erklären, und Banken unterstellen könnten, ihren Kunden nicht geeignete Finanzinstrument zu verkaufen.

Herausforderungen der Krypto-Verwahrung

Viele Gründe, warum Banken bisher keinen Krypto-Handel angeboten haben, sind auch für das Verwahrgeschäft schlagend. Aber es kommen weitere hinzu: 

Die Technologie für Krypto-Verwahrung ist neu und muss erst komplett verstanden werden. Die zahlreichen Hacks, die auch renommierte Krypto-Unternehmen getroffen haben, sprechen dafür, dass diese Technologie auch noch nicht komplett ausgereift war.

Verbunden damit sind die hohen Risiken, die durch den Verlust von Kryptos entstehen können. Aktuell gibt es auch kaum Möglichkeiten, sich gegen den Verlust von digitalen Assets zu versichern.  

Wie ändern sich die Marktbedingungen

Für Banken ändert sich durch das Gesetzt zunächst nichts, außer dass die herrschende Praxis nun gesetzlich unterlegt wird und Rechtssicherheit für die Zukunft besteht. Viele der Gründe, die Banken bisher von Krypto-Geschäften ferngehalten haben, sind aber durch die Gesetzgebung nicht verschwunden. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass Banken nun beginnen, massiv Kryptos an ihre Kunden zu verkaufen. Eher ist das Gegenteil zu befürchten. Die Regulierung macht Banken zum unverzichtbaren Bestandteil der Krypto-Geschäftsinfrastruktur. Trauen sie sich nicht in das Geschäftsfeld, werden der Aufbau der Infrastruktur und der Innovationen gebremst.

„Es ist nicht damit zu rechnen, dass Banken nun beginnen, massiv Kryptos an ihre Kunden zu verkaufen. Das Gegenteil ist zu befürchten.“

Das Gesetz wird insofern eine Wirkung haben, dass für Banken jetzt klar ist, dass sie künftig die komplette Krypto-Wertschöpfungskette anbieten können –  was gleichzeitig bedeutet, dass sie diese Optionen zumindest prüfen müssen, weil die Wettbewerber dies sicher auch tun.

Abgesehen davon, dass auch im Krypto-Geschäft kurz- und mittelfristige Potenziale zu heben sind, wird spätestens jetzt klar – vor allem wenn man die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sieht –, dass sich die Finanzindustrie insgesamt auf eine „tokenisierte Zukunft“ zubewegt. Die Technologie, mit denen heute Kryptos im Sinne von Kryptowährungen prozessiert werden, ist die Technologie, mit der künftig elektronische Wertpapiere gehandelt werden. Auf diese Zukunft müssen sich Banken, wenn sie im Wertpapiergeschäft unterwegs sind, vorbereiten.

Dabei geht es dann nicht mehr nur um Krypto-Token, deren Handel und Verwahrung, sondern auch um Prozesse etwa im Wertpapier-Settlement, wo die Blockchain als Technologie enorme Optimierungspotenziale bietet, die fortschrittliche Häuser bald nutzen werden und damit Druck auf die weniger innovativen Häuser ausüben werden.

Zum Autor:

Seit 2012 realisiert Hartmut Giesen für die Sutor Bank digitale Geschäftsmodelle. Zu seinen Aufgaben gehören das Business Development Fintech, digitale Partner und Crypto/Blockchain, der Auf- und Ausbau der Sutor Banking-Plattform und die Betreuung interner Digitalisierungsprojekte. Zuvor war er im Hightech-Marketing unter anderem als Agentur-Vorstand und Gründer einer eigenen Agentur unterwegs.

1 Kommentar

Sven Becker

gibt es hier schon Informationen welche Banken einsteigen werden ?

10. Dezember 2019
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