Kreditwürdigkeitsprüfung unter der CCD2: Was sich jetzt konkret ändert
Florian Lörsch von Annerton erklärt, welche neuen Anforderungen die Verbraucherkreditrichtlinie an die Kreditwürdigkeitsprüfung stellt.
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) verändert nicht nur den Checkout, sondern greift tief in die Prozesse rund um die Kreditwürdigkeitsprüfung ein. Im aktuellen Podcast “Alles Legal - Fintech Recht kompakt” geht es um Scoring, automatisierte Entscheidungen, Ablehnungsprozesse und warum gerade BNPL-Anbieter jetzt genau hinschauen müssen.
Im Fokus steht die Frage, wie Banken, Fintechs und BNPL-Anbieter künftig prüfen müssen, ob Verbraucher:innen einen Kredit überhaupt erhalten dürfen. Denn der bisherige Maßstab wird verschärft: Künftig darf ein Kredit nur noch vergeben werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Rückzahlung vertragsgemäß erfolgen kann. Damit wird der Standard für klassische Konsumentenkredite deutlich näher an den bisherigen Maßstab bei Immobilienfinanzierungen herangerückt.
Besonders spannend wird es bei der praktischen Umsetzung. Welche Daten müssen künftig erhoben werden? Reicht bei kleinen Beträgen weiterhin ein Score oder müssen Anbieter tatsächlich Einkommen und Ausgaben detailliert abfragen? Genau hier zeigt sich, wie wichtig der Proportionalitätsgrundsatz der CCD2 wird und warum die konkrete Auslegung in der Praxis noch für Diskussionen sorgen dürfte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Folge ist die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Sobald Algorithmen, Scoring-Modelle oder KI-Systeme Einfluss auf die Kreditentscheidung haben, entstehen neue Informations- und Überprüfungsrechte für Verbraucher:innen. Unternehmen müssen künftig transparenter erklären, wie Entscheidungen zustande kommen und gleichzeitig Prozesse schaffen, damit Kund:innen eine menschliche Überprüfung verlangen können.
Außerdem geht es um neue Pflichten bei Ablehnungen, Hinweise auf Schuldnerberatungen sowie die Frage, wann ein Scoring-Modell bereits als automatisierte Verarbeitung gilt.
Die Folge zeigt: Die CCD2 ist weit mehr als eine Anpassung einzelner Pflichttexte. Sie verändert zentrale Prozesse im digitalen Kreditgeschäft – besonders dort, wo Entscheidungen schnell, automatisiert und direkt im Checkout getroffen werden.