Eine Koproduktion mit PayTechTalk
Im iPhone gibt es einen NFC-Chip, den Apple allerdings unter Verschluss hält und nur exklusiv mit Apple Pay nutzbar macht – was dem eigenen Zahlungsdienst quasi das Monopol auf dem eigenen Smartphone sichert. Aufgrund des geringen iPhone-Marktanteils ist das grundsätzlich kein Problem, doch die deutsche Politik möchte dem nun trotzdem sehr schnell einen Riegel vorschieben.
In Windeseile wurde ein Gesetzesentwurf entwickelt, der Apple dazu zwingen würde, den NFC-Chip für Entwickler freizugeben und somit den Weg für alle anderen Zahlungsdienste freimachen würde. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits durchgewunken und die „Lex Apple Pay“ wurde vom Bundesrat bestätigt. Derzeit gibt es zwar Diskussionen darüber, ob ein solches Gesetz noch den Segen der EU-Kommission benötigt – was ein Angriffspunkt für Apples Anwälte sein dürfte – aber auch die Kommission soll Apple Pay schon seit längerer Zeit im Visier haben.
Sollte es dazu kommen, werden die Karten für Apple Pay völlig neu gemischt – in vielerlei Hinsicht. Denn Apple würde nicht nur Konkurrenz bekommen, sondern müsste wohl auch das Geschäftsmodell anpassen. Aktuell zeigt sich Apple darüber besorgt, dass eine Öffnung Probleme in puncto Sicherheit und Datenschutz mit sich bringen könnte.
Der deutsche Bundestag hat also das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit ist auch die unter Artikel 4 (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ – beschlossene Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen, Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen „gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende Lösungen freigeben muss.
„Als Überraschungscoup wird die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gewertet, die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie anzupassen. Bei der Anpassung ging es darum, dass Anbieter von technischen Infrastrukturen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten benötigt werden, diese Infrastrukturen auch Dritten (z.B. Banken) zur Verfügung stellen müssen.“ Was hat es also mit dem „Lex Apple Pay“ auf sich?
Im heutigen Doppel Podcast mit PayTechTalk hat Frank Müller, Susanne Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender als Gäste eingeladen und sie haben eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt. Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“ fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das Lex Apple Pay erwärmen konnte.
Eine wahrlich diskussionsfreudige Runde mit Lehrpotential.