EU-Kommission: Banküberweisungen werden wieder attraktiver für Kunden und Banken

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Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag angenommen, der allen Bürgern und Unternehmen mit einem Konto in einem EU- oder EWR-Land zukünftig Zugang zu Sofortzahlungen in Euro gewähren soll. Um die Sicherheit zu erhöhen, soll dabei vor Ausführung der Zahlung eine Prüfung der IBAN zum Namen des Kontoinhabers bei der Banküberweisung stattfinden.

Die Einführung eines solchen automatisierten Plausibilitätschecks bringt Banken und Finanzdienstleistern dabei eine Reihe weiterer Vorteile. Banken, die jetzt aktiv werden, können sich Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern, aber auch alternativen neueren Zahlverfahren sichern, besonders vor dem Hintergrund weiterer neuer Lösungen wie RtP.

Gastbeitrag von Michael Hülsiggensen, Head of DACH Market bei SurePay

Transparenzverpflichtung: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen bezahlten Inhalt. Dieser Inhalt wurde sorgfältig ausgewählt, spiegelt aber nicht zwangsläufig die Meinung von Payment & Banking wider.

Sofortüberweisungen sollen nicht teurer sein

Im Oktober hat die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag angenommen. Demzufolge sollen alle Bürger und Unternehmen mit einem Konto in einem EU- oder EWR-Land einen Zugang zu Instant Payments in Euro erhalten. Die Sofortzahlungen sollen Bankkunden dabei keine höheren Gebühren als klassische Online-Überweisungen kosten. Zudem sollen sie problemlos abwickelbar und noch sicherer sein.

Obwohl in der Berichterstattung zu dem Thema bisher primär die ersten beiden Aspekte diskutiert wurden, ist der zuletzt genannte Fokus auf Sicherheit nicht weniger spannend und eine genauere Betrachtung wert. In der Pressemitteilung zum Gesetzgebungsvorschlag heißt es konkret, es solle „eine Prüfung der Kontonummer (IBAN) und dem vom Auftraggeber angegebenen Namen des Empfängers vor Ausführung der Zahlung stattfinden, um den Auftraggeber auf mögliche Fehler oder Betrug hinzuweisen.“

Das bedeutet, dass eine automatisierte Plausibilitätsprüfung des Kontoinhabers zur IBAN eingeführt werden soll, und zwar für die meisten Banken innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung. Letzteres wird voraussichtlich im Oktober geschehen.

Status quo in Deutschland

Zunächst stellt sich die Frage, wie es heute um solch eine Prüfung in Deutschland steht. Eine Antwort darauf ist schnell gegeben: Noch heute führt keine hiesige Bank eine solche Prüfung durch; nicht für Instant Payments und auch nicht bei klassischen Online-Überweisungen.

Vor dem Hintergrund einer aktuellen Studie von SurePay und dem ECC KÖLN, wirkt dieser Status quo noch brisanter.

Banking-Studie zeigt: Herausforderungen und Wettbewerbsvorteile für Banken

Bereits zum Studienzeitpunkt im ersten Quartal 2022, und damit einige Monate, bevor der Gesetzgebungsvorschlag mehr Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt hat, haben Konsumenten von der Bank ihres Vertrauens eingefordert: Sie sollten ihre Sicherheit bei Online-Überweisungen proaktiv gewährleisten und schon das Auftreten von Fehlern oder Betrugsfällen verhindern.



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65 Prozent der Befragten gingen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Bank Online-Überweisungen bereits daraufhin überprüft, ob die IBAN und der Kontoinhaber zusammenpassen – so wie es der Gesetzgebungsvorschlag für Instant Payments nun vorsieht.

Nach dem Hinweis, dass keine deutsche Bank dies bisher tut, gab über die Hälfte (54 Prozent) an, dass sie die fehlende Prüfung als problematisch empfinden. 

Nach dieser Einführung wurden die Studienteilnehmer noch detaillierter dazu befragt, mit folgenden Ergebnissen:

  • Über Zweidrittel wünschen sich eine zusätzliche Unterstützung zur Prüfung der Eingaben von IBAN und Kontoinhaber.
  • Mehr als 4 von 5 halten einen Schutz vor Fehleingaben bei Überweisungen für wichtig.
  • 77 Prozent möchten außerdem eine Alarmfunktion bei Eingabefehlern.

Noch genauer hinterfragt sagten 94 Prozent sogar, dass sie sich sicherer fühlen würden, wenn ihre Bank eine automatische Überprüfung der IBAN zum Namen des Kontoempfängers durchführen und bei Fehlern warnen würde.

Bedeutung der Studienergebnisse für Banken und Finanzdienstleister

Banken sollten diese Ergebnisse nicht länger ignorieren. Auch, weil über 80 Prozent der Konsumenten eine Bank, die solch eine Prüfung proaktiv anbietet, für vertrauenswürdiger halten.

Somit wird diese Art von zusätzlichem Sicherheitsmechanismus auch zum Wettbewerbsargument. Das spiegelt sich auch noch einmal darin wider, dass über die Hälfte der Kundschaft in Betracht ziehen würde, den Anbieter zu wechseln, wenn eine andere Bank einen solchen Check der IBAN vornehmen würde, die eigene jedoch nicht.

Die deutschen Banken täten also gut daran, wenn sie frühzeitig einen IBAN-Check einführen.

Blick auf das europäische Ausland und weitere Aspekte

Der Blick auf unsere Nachbarländer zeigt: Deutschland hängt beim Thema IBAN-Name Check deutlich hinterher. In einigen europäischen Staaten ist solch eine Prüfung schon die Regel. Beispielsweise setzen das Vereinigte Königreich oder auch die Niederlande als Länder, in denen Instant Payments bereits der Standard sind, schon seit Längerem flächendeckend auf eine Überprüfung der IBAN zum Kontoinhabenden.

Neben dem verbesserten Kundenschutz und unabhängig von der nun kommenden gesetzlichen Verpflichtung bringt ihnen das einige weitere Vorteile:

  • Zusätzlicher Schutz gegen Geldwäsche
  • Vermeidung hoher Bankbearbeitungskosten für fehlgeleitete Zahlungen
  • Unkomplizierte zeitsparende Lösung auch für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
  • Erfüllung weiterer regulatorischer Vorschriften für Unternehmen in diesem Zusammenhang
  • Stützung von KYC-Aspekten für Unternehmen zur Vermeidung der Nutzung falscher Bankdaten und Kosten

Deutschlands Banken zeigen sich bisher zwar grundsätzlich sehr interessiert an einer solchen Lösung, noch sind sie jedoch vor allem eines: abwartend. Das liegt auch daran, dass einige wichtige Entscheidungsträger noch nicht den Nutzen sehen wollen und die IT-Strukturen der meisten Banken auf recht starren Mehrjahresplänen basieren.

Gegengewicht im Wettbewerb mit alternativen Bezahlmethoden? RtP als weiterer Katalysator

Hinzu kommt noch eine weitere aktuelle Entwicklung, die bei der Betrachtung nicht außer Acht gelassen werden sollte: In Verbindung mit neuen Request-to-Pay-Lösungen (RtP), könnte die neue Form der Instant Payments als „verbesserte Alternative“ Banküberweisungen wieder attraktiver für Konsumenten machen – und damit für Banken das Potenzial zu einem neuen alten Gegengewicht zu PayPal, Klarna und Co. liefern.

Kombiniert ergibt sich eine kostengünstige, sichere und bequeme Zahlungsabwicklung – ganz ohne einen dazwischengeschalteten Vermittler.

Für Banken besteht dabei ein immenses Potenzial, der „guten alten Banküberweisung” – einem Grundpfeiler ihres Service-Angebots, dem alternative Online-Bezahlverfahren schon lange das Wasser abgraben – Aufwind zu verschaffen und den Nutzungsanteil im Zahlungsverkehr wieder zu steigern.

Hier entstehen bankseitig noch weitere Potenziale in Verbindung mit zum Beispiel „Buy-Now-Pay-Later”-Zahlungsalternativen.

Fazit

Vorsichtig optimistisch betrachtet ist anzunehmen, dass bei dem Thema bald Bewegung an den deutschen Markt kommt. Der neue Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zu Instant Payments dürfte in den nächsten Monaten zu einer veränderten Haltung führen.

Am Ende werden die Banken und Finanzdienstleister die Nase vorn haben, die sich frühzeitig mit neuen Lösungen und Erwartungen auseinandersetzen und entsprechend schneller als der Wettbewerb handeln – und proaktiv darüber sprechen. Dabei empfiehlt es sich für sie keine Insellösung, sondern ein System zu nutzen, dass grenzüberschreitend funktioniert und mit anderen Systemen korrespondieren kann.

Über den Autor

Michael Hülsiggensen ist als Head of DACH Market bei SurePay für den Markteintritt und Erfolg des niederländischen Fintech-Unternehmens in Deutschland verantwortlich. Vor seinem Start bei SurePay war Hülsiggensen vier Jahre lang für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) tätig.

Autor

  • Transparenzverpflichtung: Bei diesem Autor handelt es sich um Sponsor. Dementsprechend kann der Artikel einen werblichen Inhalt haben und es sich einen bezahlten Inhalt handel. Die Inhalte werden sorgfältig ausgewählt, spiegeln aber nicht zwangsläufig die Meinung von Payment & Banking wider.

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