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CCD2-Umsetzung fix: Die neuen Spielregeln für die Kreditbranche

CCD2-Umsetzung fix: Das Ende der Grauzonen für BNPL und Kreditkarten naht. Florian Lörsch fasst im Gespräch mit Dana Wondra bei „Alles Legal“ die wichtigsten Änderungen im finalen Gesetz im Vergleich zum bekannten Regierungsentwurf zusammen.

CCD2-Umsetzung fix: Die neuen Spielregeln für die Kreditbranche

Deutschland hat die Kurve gekriegt: Am 17. April 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) final verabschiedet. Obwohl Deutschland die ursprüngliche Frist knapp verpasst hat, steht der Stichtag für die Praxis nun felsenfest: Ab dem 20. November 2026 müssen alle neuen Vorgaben in den IT-Systemen und Prozessen implementiert sein. Im Podcast „Alles Legal“ erklärt Florian Lörsch von Annerton, warum die finale Fassung einige handfeste Überraschungen bereithält.

Rechtssicherheit für Kreditkarten

Eine der wichtigsten Klärungen betrifft die sogenannten Chargekarten. Bisher herrschte oft Unsicherheit, ob eine Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung bereits als regulierter Verbraucherkredit gilt. Das neue Gesetz schafft hier eine klare Ausnahme: Wenn die Karte von einem Kredit- oder Zahlungsinstitut stammt, das Zahlungsziel 40 Tage nicht überschreitet und keine (oder nur minimale) Zinsen anfallen, greift das strenge Kreditrecht nicht.

Die Kehrtwende bei „Buy Now, Pay Later“

Beim Thema Rechnungskauf hat der Gesetzgeber im Vergleich zum ersten Entwurf einen „radikalen Schwenk“ vollzogen. Ursprünglich sollte die bloße Abtretung der Forderung an einen Drittanbieter (wie Klarna oder PayPal) ausreichen, um das volle Kreditrecht auszulösen.

Im finalen Text wurde dies entschärft: Die Regulierung greift nun nur noch dann, wenn der Dritte nicht nur die einzelne Forderung kauft, sondern das gesamte Schuldverhältnis übernimmt. Da dies bei klassischen BNPL-Modellen fast nie der Fall ist, bleiben viele Angebote privilegiert. Konkret dürfen große Unternehmen nun Zahlungsziele von bis zu 14 Tagen und KMUs sogar bis zu 50 Tagen anbieten, ohne unter die CCD2 zu fallen.

Neue Regelung beim Scoring

Völlig neu ist der § 37a BDSG, der den Datenschutz beim Scoring ändert. Dies ist keine direkte Folge der CCD2, sondern eine Reaktion auf aktuelle EuGH-Urteile.

Der Dispo wird genauer geprüft

Auch beim Dispositionskredit gibt es eine subtile, aber folgenreiche Klarstellung in der Regierungsbegründung. Da Kunden künftig das Recht haben, einen gekündigten Dispo in zwölf Monatsraten zurückzuzahlen , muss die Bank bereits bei der Einräumung prüfen, ob der Kunde dies aus seinen „freien Mitteln“ leisten könnte. In der Praxis bedeutet das: Die reine Betrachtung des Einkommens reicht nicht mehr aus; Banken müssen künftig auch die Ausgabenseite der Kunden systematischer erfassen.

Fazit: Die Zeit der „frommen Wünsche“ nach Fristverlängerungen ist vorbei. Unternehmen müssen jetzt ihre IT-Strecken und Clickstrecken anpassen, da die Zeit bis November 2026 für komplexe Projekte äußerst knapp ist.

Autor

Dana Wondra
Dana Wondra

Dana studierte BWL in Greifswald und war fast 20 Jahre Marketingleiterin bei TOP Sportmarketing Berlin, u. a. für den Olympiastützpunkt. Seit 2022 ist sie Beraterin bei GOLT Coaching, seit August 2023 Senior Manager Marketing bei Payment & Banking.