Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Banken und Fintechs jetzt konkret tun müssen

Portrait von Katharina Wagener mit Schriftzug zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 im Finanzsektor

Verständliche Sprache, barrierefreie Terminals, klare Anforderungen an digitale Services: In Teil 2 der BFSG-Miniserie von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt geht es um die praktische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Dana Wondra und Katharina Wagener erklären, was jetzt konkret auf Anbieter in der Finanzbranche zukommt – und wie man rechtssicher vorbereitet ist.

Nach dem Überblick in Teil 1 widmen sich Rechtsanwältin Katharina Wagener und Dana Wondra in der zweiten Folge ganz der Praxis: Was bedeutet das BFSG konkret für Banken, Fintechs, Zahlungsdienstleister und andere Anbieter digitaler Finanzprodukte? Besonders betroffen sind Bankdienstleistungen wie etwa Kreditverträge, Zahlungsdienste, Kontoführung oder E-Geld-Produkte. Auch wenn diese Leistungen über Websites oder Apps angeboten werden, greifen die BFSG-Anforderungen. Diese betreffen etwa:

  • Technische Umsetzung, z. B. durch Sprachausgabe, Kontraste oder assistive Technologien
  • Informationspflichten über Funktionen und Inhalte in leichter Sprache
  • Designanforderungen für Touchscreens, Kontraste und Bedienbarkeit bei Zahlungsterminals
  • Barrierefreie Login- und Authentifizierungsverfahren, die robust und DSGVO-konform sind

Besonders herausfordernd ist die Verwendung sog. Leichter Sprache. Diese soll Informationen zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen verständlich machen – nicht zu verwechseln mit sog. Einfacher Sprache. Anbieter müssen deshalb oft zwei Versionen von Texten bereitstellen: eine rechtlich bindende in “Vertragssprache” und eine barrierefreie Erläuterung in Leichter Sprache. Diese sollte als solche kenntlich gemacht werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Auch Zahlungsterminals stehen im Fokus: Als Selbstbedienungsterminals müssen sie künftig taktil, kontrastreich und sprachlich zugänglich gestaltet sein – inklusive Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer. Das betrifft etwa Restaurants, Einzelhandel oder Self-Checkout-Zonen.

Hinzu kommen technische Anforderungen an Authentifizierungsverfahren, etwa bei Zwei-Faktor-Logins oder TAN-Verfahren. Diese müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos bedient werden können.

Wichtig ist: Unternehmen sollten ihre Produkte und Prozesse frühzeitig analysieren, denn die Anforderungen sind teils schwammig formuliert und werden erst durch Rechtsprechung, DIN-Normen und Praxisbeispiele konkret greifbar. Wer vorbereitet ist, kann sich nicht nur rechtlich absichern, sondern möglicherweise sogar neue Kundengruppen erschließen.

🎧 Jetzt reinhören – und praxisnah erfahren, wie das BFSG konkret in den Finanzalltag eingreift – und worauf es jetzt wirklich ankommt.


Autor

  • Dana hat an der Universität Greifswald Betriebswirtschaftslehre studiert und war fast zwei Jahrzehnte lang als Marketingleiterin bei der TOP Sportmarketing Berlin GmbH tätig. Dort spielte sie eine Schlüsselrolle in der Öffentlichkeitsarbeit für den Olympiastützpunkt Berlin e.V. und in der Organisation verschiedener Olympiakampagnen. Seit Juni 2022 setzt sie ihre Expertise als Beraterin und Projektmanagerin bei GOLT Coaching ein. Seit August 2023 stärkt sie das Team von Payment & Banking als Senior Manager Marketing.

Weitere interessante Beiträge

Newsletter
open close

Der beste Newsletter ever.

Wir versorgen dich täglich mit News, ausgewählten Artikeln und Kommentaren zu aktuellen Themen, die die Finanz-Branche bewegen. Jetzt anmelden!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.