Verständliche Sprache, barrierefreie Terminals, klare Anforderungen an digitale Services: In Teil 2 der BFSG-Miniserie von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt geht es um die praktische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Dana Wondra und Katharina Wagener erklären, was jetzt konkret auf Anbieter in der Finanzbranche zukommt – und wie man rechtssicher vorbereitet ist.
Nach dem Überblick in Teil 1 widmen sich Rechtsanwältin Katharina Wagener und Dana Wondra in der zweiten Folge ganz der Praxis: Was bedeutet das BFSG konkret für Banken, Fintechs, Zahlungsdienstleister und andere Anbieter digitaler Finanzprodukte? Besonders betroffen sind Bankdienstleistungen wie etwa Kreditverträge, Zahlungsdienste, Kontoführung oder E-Geld-Produkte. Auch wenn diese Leistungen über Websites oder Apps angeboten werden, greifen die BFSG-Anforderungen. Diese betreffen etwa:
- Technische Umsetzung, z. B. durch Sprachausgabe, Kontraste oder assistive Technologien
- Informationspflichten über Funktionen und Inhalte in leichter Sprache
- Designanforderungen für Touchscreens, Kontraste und Bedienbarkeit bei Zahlungsterminals
- Barrierefreie Login- und Authentifizierungsverfahren, die robust und DSGVO-konform sind
Besonders herausfordernd ist die Verwendung sog. Leichter Sprache. Diese soll Informationen zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen verständlich machen – nicht zu verwechseln mit sog. Einfacher Sprache. Anbieter müssen deshalb oft zwei Versionen von Texten bereitstellen: eine rechtlich bindende in “Vertragssprache” und eine barrierefreie Erläuterung in Leichter Sprache. Diese sollte als solche kenntlich gemacht werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Auch Zahlungsterminals stehen im Fokus: Als Selbstbedienungsterminals müssen sie künftig taktil, kontrastreich und sprachlich zugänglich gestaltet sein – inklusive Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer. Das betrifft etwa Restaurants, Einzelhandel oder Self-Checkout-Zonen.
Hinzu kommen technische Anforderungen an Authentifizierungsverfahren, etwa bei Zwei-Faktor-Logins oder TAN-Verfahren. Diese müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos bedient werden können.
Wichtig ist: Unternehmen sollten ihre Produkte und Prozesse frühzeitig analysieren, denn die Anforderungen sind teils schwammig formuliert und werden erst durch Rechtsprechung, DIN-Normen und Praxisbeispiele konkret greifbar. Wer vorbereitet ist, kann sich nicht nur rechtlich absichern, sondern möglicherweise sogar neue Kundengruppen erschließen.
🎧 Jetzt reinhören – und praxisnah erfahren, wie das BFSG konkret in den Finanzalltag eingreift – und worauf es jetzt wirklich ankommt.