Es betrifft weitaus mehr als nur öffentliche Stellen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. In dieser Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt erklärt Katharina Wagener, was es mit dem BFSG auf sich hat.
Ab dem 28. Juni verpflichtet das Gesetz erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter viele, die für die Finanzbranche relevant sind. In der ersten von zwei Folgen zur neuen Barrierefreiheits-Regulierung werfen Dana Wondra und Katharina Wagener, Anwältin bei Annerton und Expertin für Bank- und Zahlungsdienstrecht, einen grundlegenden Blick auf das BFSG.
Es setzt eine EU-Richtlinie um, die Teil einer breiteren Strategie für eine inklusivere Gesellschaft ist. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung besseren Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen – auch in der Privatwirtschaft. Konkret betroffen sind etwa Zahlungsterminals, Apps und Bankdienstleistungen wie Kontoführung, Kredite oder digitale Services. Diese müssen künftig verständlich, zugänglich und nutzbar sein – unter anderem durch Sprachausgaben, Kontraste, assistive Technologien oder vereinfachte Sprache.
Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen verpflichtet: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Für alle anderen gilt: Bestehende Produkte genießen Übergangsfristen, neue Produkte müssen ab dem 28. Juni 2025 den BFSG-Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Produktverbote – und Klagen von Betroffenen oder Verbänden.
Diese erste Folge gibt einen Überblick über die Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Gesetzes. Sie zeigt: Das Thema Barrierefreiheit geht auch die Finanzwelt direkt an – und es bleibt nicht viel Zeit zur Umsetzung.
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