Ist der deutsche Markt bereit für einen Reccuring Billing Provider amerikanischer Machart?
Mehr und mehr entstehen auch in Deutschland Web-Geschäftsmodelle auf Basis einer monatlichen Subscription, da liegt die Forderung nach einem Reccuring Billing Provider doch nahe, oder?
Grundlage sind oft mobile Apps die durch eine Web-App erweitert werden oder anders herum. Typische Vorbilder sind Dropbox, die 37Signal-Produkte, Instapaper oder Evernote.
Aber wie erfolgt das Billing der Kunden für einen deutschen Anbieter, der neben dem Verkauf über die App-Stores von Apple, Android und anderen mehr und mehr auch über die eigene Webseite verkauft will?
Vordergründig eine recht einfache Frage, da die meisten Nutzer dieser Anwendungen wohl eine Kreditkarte, einen PayPal Account oder ein Bankkonto für die Lastschrift haben und man dadurch in der Zielgruppe nahe an die 100% Abdeckung kommen wird.
Aber was, wenn die Anwendung nicht nur in Deutschland verkauft werden soll und darüber hinaus zur Unterstützung der administrativen Aufgaben ein Dienstleister für das komplette Subscription-Handling (Reccuring Billing Provider) eingeschaltet werden soll?
Dann Bedarf es auf die einfache Frage einer komplexeren Antwort – ein paar Stichworte gefällig?
- PayPal (Website Pro, Express)
- Kreditkarten-Acquirer und Akzeptanzvertrag
- Payment Service Provider
- Payment Gateway
- Wallet
- PCI
- Lastschrifteinzugsermächtigung
- Fraud
Woran liegt das?
Nahezu allen oben genannten Anbietern fehlt eine geeignete Anbindung (Payment Gateway) an die deutschen Payment-Landschaft via eines Payment Service Providers oder Acquirers. Die von den Anbietern genannten Partner für einen sogenannten Merchant-Account (in Deutschland Kreditkarten-Akzeptanzvertrag) können diesen Service leider deutschen Unternehmen nicht anbieten (hat was mit den Vorgaben von VISA und Mastercard im Sinne der Fraud-Protection zu tun). Darüber hinaus setzen die meisten Anbieter zusätzlich auf den in Deutschland nicht verfügbaren PayPal Dienst Website Pro, der ein Bezahlen via PayPal auch ohne einmalige Registrierung ermöglicht. Erste Anzeichen für eine Lösung haben Recurly und Cheddargetter mit Wirecard und Spreedly mit Ogone unternommen – der richtige Durchbruch ist das aber weiterhin noch nicht, da in der Regel viel zu viele Partner involviert sind, Verträge abschließen wollen und auf diese Art und Weise Komplexität und Preis in die Höhe treiben:- der Reccuring Billing Provider
- der Kreditkarten-Acquirer
- der Payment Service Provider
- die Bank für den Lastschrifteinzug
- PayPal
Welche Möglichkeiten bleiben?
- Einen Merchant-Account für Kreditkarte und PayPal in den USA eröffnen und die vorhandenen Payment-Gateways der Anbieter nutzen und zudem auf die Lastschrift verzichten – nach meiner Einschätzung nicht ganz so einfach für deutsche Unternehmen, vor allem für solche in der Startphase.
- Das Thema Payment und Reccuring Billing Service separat lösen und via Schnittstellen manuell miteinander verbinden.
- Auf die Verbindung der Systeme warten oder gemeinsam mit den Anbietern der Wahl die Brücke schaffen.
- Auf einen deutschen Anbieter warten oder selber einen bauen.
Wie sind eure Erfahrungen? Habt Ihr eine gute Lösung gefunden?
7 Antworten zu „Reccuring Billing Provider für Deutschland“
[…] Reccuring Billing Provider für Deutschland […]
[…] Das Thema Recurring Billing […]
[…] http://paymentandbanking.com/reccuring-billing-provider-fur-deutschland-2/ […]
Guter Artikel, danke!
Ich hätte noch eine andere Frage: wie ist das denn datenschutzrechtlich wenn die Nutzerdaten physisch auf den Servern eines US-amerikanischen Anbieters liegen? Gibt das ggf. Probleme? Ausserdem bin ich z.b. auch auf einen indischen anbieter (chargebee) gestoßen, ist das dann nochmal anders zu sehen als z.B. bei amerikanischen?
danke
kommt auf deinen vertrag mit denen an – stichwort: auftragsdatenverarbeitung; http://de.wikipedia.org/wiki/Datenverarbeitung_im_Auftrag
Hey, hast du Erfahrungen mit chargebee machen können? BG
[…] fast zwei Jahren hatte ich mich hier und auch in der t3n über die Rückständigkeit und teilweise Unzulänglichkeit von deutschen […]