Dr. Jörg Streißle, Experte für aufsichts-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen, erklärt, wie das Retail Investment Package und Provisionsgeschäfte in Deutschland miteinander in Verbindung stehen.

Zeitmarken

  • 00:00:00: Intro
  • 00:01:10: Punkte, die im Retail Investment Package nachgeschärft werden
  • 00:03:57: Kampf dem Interessenkonflikt: Provisionen ja oder nein?
  • 00:09:56: Reines Ausführungsgeschäft: Was steht im abgemilderten Vorschlag zum Zuwendungsverbot?
  • 00:11:58: Outro

Hier geht’s zu Teil 1: Das Retail Investment Package

Über Dr. Jörg Streißle
Dr. Jörg Streißle ist Of Counsel bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort München. Er berät schwerpunktmäßig nationale und internationale Banken und Finanzdienstleister zu aufsichts-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen. Er vertritt deren Interessen – auch im Arbeits- und Wettbewerbsrecht – in und außerhalb des Gerichtssaals.

Jörg leitete viele Jahre lang die Rechtsabteilung von Merck Finck Privatbankiers AG. Das Bankwesen in all seinen Facetten ist ihm daher weit über den juristischen Tellerrand bestens bekannt. Dr. Streißles Stärke liegt darin, pragmatische Lösungen aufzuzeigen, die die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten auf solider rechtlicher Basis voranbringen und in ein Legal Risk Management einbetten.

Außerdem schreibt Jörg regelmäßig Beiträge für „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“ (PayTechLaw) und gehört damit zu den Stammautoren des Blogs.

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