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Ohrfeige für Western Union Retail Services: Was die Maßnahmen der Bafin wirklich bedeuten

Die Finanzaufsicht greift bei einem Zukauf des US-Unternehmens hart durch. Das wirft eine entscheidende Frage auf: Wusste Western Union beim Kauf der Firma um die Probleme mit der Bafin?

Ohrfeige für Western Union Retail Services: Was die Maßnahmen der Bafin wirklich bedeuten

Die Finanzaufsicht greift bei einem Zukauf des US-Unternehmens hart durch. Das wirft eine entscheidende Frage auf: Wusste Western Union beim Kauf der Firma um die Probleme mit der Bafin?

Es war eine Nachricht, die mal wieder nur die Spezialisten aufgegriffen haben. Dabei hat das von der Bafin angekündigte Maßnahmenpaket gegen die „Western Union Retail Services Germany GmbH” ordentlich Wumms. Denn was wie ein routinemäßiger Compliance-Check begann, endete mit einem vernichtenden Urteil: Gravierende Mängel bei der Geldwäsche-Prävention, katastrophale Defizite in der Geschäftsorganisation und ein System, das Kriminellen Tür und Tor öffnet. Die Western Union Retail Services Germany GmbH – ehemals unter dem Namen Ucambio Exchange & Money Transfer bekannt – muss deshalb nun ein ganzes Maßnahmenpaket über sich ergehen lassen.

So eine Hiobsbotschaft dürfte für Western Union auch gerade deshalb nervig sein, weil sie die Ucambio Exchange laut deren Jahresbericht erst im Frühjahr 2025 gekauft hat. Bis dahin hatte die Firma, die bis dahin zur Unicâmbio Instituição de Pagamentos S.A. mit Sitz in Portugal gehörte, in Deutschland mehr als 30 Standorte in größeren deutschen Städten und vor allem zwei Kerngeschäftsfelder: Geldtransfer und Währungsumtausch. Doch schon 2024 kämpfte Ucambio mit „stagnierenden Einnahmen aus dem Money Transfer Geschäft”, wie es im Jahresabschluss von 2024 heißt und wie sich auch aus den Zahlen ablesen lässt. So stand am Ende des Jahres ein Jahresfehlbetrag von 74.000 Euro zu Buche, im Vorjahr war es noch ein kleiner Überschuss von 161.000 Euro.

Aufgrund dieser Entwicklung sei das Mutterhaus Ende des Jahres 2024 in Verhandlung mit Western Union hinsichtlich eines Verkaufs getreten. „Am 02. April 2025 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet, für den finalen Übergang ist noch die Zustimmung der Bafin notwendig, die gegen Mitte des Jahres erfolgen wird”, hieß es damals. Der Verkauf ging am Ende über die Bühne, Eigentümer ist nun die Western Union Holding mit Sitz in Irland. Anfang Dezember 2025 wurde die Firma dann in die „Western Union Retail Services Germany GmbH” umbenannt. Nur wenige Tage später wurde die Anordnungen der BaFin bestandskräftig, mit dem nonchalanten Hinweis: Diese Maßnahmen gelten ungeachtet der Umbenennung. Was derweil offen bleibt an dieser Stelle: Wusste Western Union von der Sonderprüfung und womöglich auch den Ergebnissen schon beim Kauf? Und falls ja: Warum hat man das Unternehmen dann trotzdem gekauft? Und falls nein: Warum ist so etwas nicht in der Due Diligence aufgefallen? Das beantwortete Western Union auf Anfrage von Payment & Banking nicht im Detail. Ein ausführliches Statement schickte ein Sprecher erst am späten Abend. Wir haben das nachträglich unten eingefügt.

Die Ergebnisse der Sonderprüfung sind hart

Zu den nun umzusetzenden Maßnahmen gehört beispielsweise, dass die Firma in Deutschland keine neuen Zweigstellen mehr eröffnen darf, jedenfalls nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bafin. Hinzu kommt das, was alle Finanzfirmen fürchten wie hassen: Die Western-Union-Tochter bekommt einen Sonderbeauftragten an die Seite gestellt. Dieser Finanzaufpasser wird kontinuierlich Bericht erstatten, kontrollieren und die Verantwortlichen im besten Fall so lange nerven, bis diese ihre Hausaufgaben gemacht haben. Gerade weil so ein Sonderbeauftragter sehr genau hinschaut und sein Mandat sich gerne auch mal verlängert, wird er in der Szene arg gefürchtet. Auch bei der Western Union Retail Services dürfte das zu Dauerbeobachtung führen.

Hervorgegangen sind die heftigen Maßnahmen aus einer Sonderprüfung, deren Ergebnis sich liest wie ein Horrortrip eines Compliance-Officers: Das Institut verfügt demnach weder über ein vollständig funktionierendes Risikomanagement, noch über ein angemessenes System zur Überwachung verdächtiger Transaktionen und auch nicht über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Viele der Mängel betreffen zudem die internen Sicherungsmaßnahmen oder die Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung der Kunden, also genau die Bereiche, die eigentlich Geldwäsche und andere Delikte dieser Art verhindern sollen.

Die Bafin greift bei Geldwäsche-Problematiken immer härter durch

Western Union ist mit seinen Geldwäsche-Problematiken natürlich kein Einzelfall. Im Gegenteil: Die BaFin intensiviert ihre Kontrollen in dem Bereich zuletzt massiv. Das haben diverse Banken, aber auch Fintechs und Payment-Anbieter gespürt, darunter Solaris oder N26. Und auch 2026 dürfte es in diese Richtung weitergehen. Denn die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eines von sechs Fokusfeldern, auf das sich die Bafin dieses Jahr stürzen will. Besonders im Bereich Krypto sieht die Aufsicht eine große Baustelle, daneben will sie verstärkt auf Präventionsmaßnahmen zur Terorrismusfinanzierungen schauen und urteilt insgesamt: „Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch besser zu verhindern, müssen die Kontrollen wirksamer und die Präventionssysteme der Unternehmen besser werden.”

Western Union darf sich genau daran versuchen und offenbar ist man da bester Dinge. Immerhin prognostiziert die Firma über den Verkauf selbst, dass „Ucambio” vom umfassenden Know-How-Transfer profitieren werde und schreibt in den Geschäftsbericht: „Dies führt in der Regel zu einer Professionalisierung in Bereichen wie Compliance, IT, Human Ressource oder Reporting.” Zumindest in einem von vier Feldern wäre Western Union über baldige Besserung wohl glücklich. Wohingegen eine andere Prognose schon einmal nicht zutrifft. Denn ebenfalls im Jahresabschluss heißt es, dass sich die Konzernangehörigkeit positiv auswirke. „Die internationale Bekanntheit von Western Union verleiht Ucambio zusätzliche Glaubwürdigkeit – bei Kunden ebenso wie bei Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.“ In die eine Richtung mag das vielleicht noch stimmen. Aber ob Western Union wirklich glücklich darüber ist, nun mit solchen Problemen assoziiert zu werden?

Western Union teilte auf Anfrage mit: „Western Union setzt sich uneingeschränkt dafür ein, den Missbrauch seiner Dienste für Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten zu verhindern. Compliance ist ein Grundpfeiler unserer Geschäftstätigkeit und eine Verantwortung, die wir in allen Märkten, in denen wir tätig sind, äußerst ernst nehmen. Im Rahmen dieser Verpflichtung arbeiten wir bereits an der Umsetzung der von der BaFin angeordneten Maßnahmen. Wir werden eng mit dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Compliance-Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt und überwacht werden.“

Autor

Nils Heck
Nils Heck

Nils Heck ist Gründer des Journalistenbüros dreimaldrei, Buchautor und seit März 2024 Redaktionsleiter bei Payment and Banking. In seiner Kolumne „Nils nörgelt“ kommentiert er kritisch die Branche. Nebenbei jongliert er professionell.