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# Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Banken und Fintechs jetzt konkret tun müssen
- URL: https://paymentandbanking.com/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-was-banken-und-fintechs-jetzt-konkret-tun-muessen/
- Published: 2025-06-04T04:50:41.000Z
- Updated: 2025-08-05T08:55:38.000Z
- Description: Verständliche Sprache, barrierefreie Terminals, klare Anforderungen an digitale Services: In Teil 2 der BFSG-Miniserie von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt geht es um die praktische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Author: Dana Wondra
- Tags: Podcast, Fintech

***Verständliche Sprache, barrierefreie Terminals, klare Anforderungen an digitale Services: In Teil 2 der BFSG-Miniserie von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt geht es um die praktische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).**

Dana Wondra und Katharina Wagener erklären, was jetzt konkret auf Anbieter in der Finanzbranche zukommt – und wie man rechtssicher vorbereitet ist.

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Nach dem [Überblick in Teil 1](https://paymentandbanking.com/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-neue-anforderungen-fuer-banken-und-fintechs/) widmen sich Rechtsanwältin Katharina Wagener und Dana Wondra in der zweiten Folge ganz der Praxis: Was bedeutet das BFSG konkret für Banken, Fintechs, Zahlungsdienstleister und andere Anbieter digitaler Finanzprodukte? Besonders betroffen sind Bankdienstleistungen wie etwa Kreditverträge, Zahlungsdienste, Kontoführung oder E-Geld-Produkte. Auch wenn diese Leistungen über Websites oder Apps angeboten werden, greifen die BFSG-Anforderungen. Diese betreffen etwa:

- Technische Umsetzung, z. B. durch Sprachausgabe, Kontraste oder assistive Technologien
- Informationspflichten über Funktionen und Inhalte in leichter Sprache
- Designanforderungen für Touchscreens, Kontraste und Bedienbarkeit bei Zahlungsterminals
- Barrierefreie Login- und Authentifizierungsverfahren, die robust und DSGVO-konform sind

Besonders herausfordernd ist die Verwendung sog. Leichter Sprache. Diese soll Informationen zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen verständlich machen – nicht zu verwechseln mit sog. Einfacher Sprache. Anbieter müssen deshalb oft zwei Versionen von Texten bereitstellen: eine rechtlich bindende in “Vertragssprache” und eine barrierefreie Erläuterung in Leichter Sprache. Diese sollte als solche kenntlich gemacht werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Auch Zahlungsterminals stehen im Fokus: Als Selbstbedienungsterminals müssen sie künftig taktil, kontrastreich und sprachlich zugänglich gestaltet sein – inklusive Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer. Das betrifft etwa Restaurants, Einzelhandel oder Self-Checkout-Zonen.

Hinzu kommen technische Anforderungen an Authentifizierungsverfahren, etwa bei Zwei-Faktor-Logins oder TAN-Verfahren. Diese müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos bedient werden können.

Wichtig ist: Unternehmen sollten ihre Produkte und Prozesse frühzeitig analysieren, denn die Anforderungen sind teils schwammig formuliert und werden erst durch Rechtsprechung, DIN-Normen und Praxisbeispiele konkret greifbar. Wer vorbereitet ist, kann sich nicht nur rechtlich absichern, sondern möglicherweise sogar neue Kundengruppen erschließen.

🎧 Jetzt reinhören – und praxisnah erfahren, wie das BFSG konkret in den Finanzalltag eingreift – und worauf es jetzt wirklich ankommt.

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