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# Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Neue Anforderungen für Banken und Fintechs
- URL: https://paymentandbanking.com/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-neue-anforderungen-fuer-banken-und-fintechs/
- Published: 2025-05-28T05:33:48.000Z
- Updated: 2025-08-05T08:55:44.000Z
- Description: Es betrifft weitaus mehr als nur öffentliche Stellen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. In dieser Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt erklärt Katharina Wagener, was es mit dem BFSG auf sich hat.
- Author: Dana Wondra
- Tags: Podcast, Fintech

**Es betrifft weitaus mehr als nur öffentliche Stellen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28\. Juni 2025 in Kraft. In dieser Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt erklärt Katharina Wagener, was es mit dem BFSG auf sich hat.**

Ab dem 28\. Juni verpflichtet das Gesetz erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter viele, die für die Finanzbranche relevant sind. In der ersten von zwei Folgen zur neuen Barrierefreiheits-Regulierung werfen [Dana Wondra](https://www.linkedin.com/in/dana-wondra-579410234/?ref=paymentandbanking.com) und [Katharina Wagener](https://www.linkedin.com/in/katharina-wagener-396a43181/?ref=paymentandbanking.com), Anwältin bei Annerton und Expertin für Bank- und Zahlungsdienstrecht, einen grundlegenden Blick auf das BFSG.

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Es setzt eine EU-Richtlinie um, die Teil einer breiteren Strategie für eine inklusivere Gesellschaft ist. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung besseren Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen – auch in der Privatwirtschaft. Konkret betroffen sind etwa Zahlungsterminals, Apps und Bankdienstleistungen wie Kontoführung, Kredite oder digitale Services. Diese müssen künftig verständlich, zugänglich und nutzbar sein – unter anderem durch Sprachausgaben, Kontraste, assistive Technologien oder vereinfachte Sprache.

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen verpflichtet: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Für alle anderen gilt: Bestehende Produkte genießen Übergangsfristen, neue Produkte müssen ab dem 28\. Juni 2025 den BFSG-Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Produktverbote – und Klagen von Betroffenen oder Verbänden.

Diese erste Folge gibt einen Überblick über die Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Gesetzes. Sie zeigt: Das Thema Barrierefreiheit geht auch die Finanzwelt direkt an – und es bleibt nicht viel Zeit zur Umsetzung.

🎧 Jetzt reinhören – und erfahren, warum Barrierefreiheit bald ein Business-Must-Have ist.

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